Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-02-24-GR-Protokoll.pdf

- S.82

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- 178 -

des Heizkostenzuschusses unterhalb dieser
Grenze.
Uns ist klar, dass die Stadt Innsbruck dafür
an das Land Tirol herantreten muss, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
GR Dengg: Ich glaube, das kann man zusammen mit unserem Antrag zur Energiearmut im Stadtsenat behandeln.
in

GRin Bex, BSc: Ich möchte zu dieser Thematik einen Abänderungsantrag einbringen.
Erfahrungen der Initiative DoppelPlus zeigen, dass einkommensschwache Haushalte
im Rahmen ihrer Vorkenntnisse und Möglichkeiten sparsam - in Form von Verzicht mit ihren Ressourcen in den Bereichen Heizen, Strom, Mobilität und Ernährung umgehen und zu einem überwiegenden Teil aufgeschlossen für weitere Optimierungsmaßnahmen im Sinne der Energie- und Ressourceneffizienz sind.
Gleichzeitig ist anzumerken, dass für Haushalte, die unter dem definierten Existenzminimum leben, schon geringe Investitionen in
neue Technologien nur sehr schwer bis gar
nicht leistbar sind.
Neben der finanziellen Soforthilfe ist es somit notwendig, betroffene Haushalte aus der
Energiearmutsfalle zu begleiten. Dadurch
wird eine langfristige Reduktion der Energiekosten ermöglicht, aber auch eine Verbesserung der Lebensqualität und Ressourcenoptimierung in den Bereichen Mobilität,
Konsum und Ernährung erreicht.
Ich möchte kurz aus einem Entscheidungspapier der Initiative DoppelPlus zitieren:
"Vor allem bei Energieschulden ist es wichtig, eine Gesprächsebene zu schaffen und
die Ursachen des hohen Energieverbrauchs
zu eruieren, was nur durch eine Vor-OrtEnergieberatung erfolgen kann.
Durch den direkten Kontakt besteht auch
leichter die Möglichkeit, eine Lösungsstrategie zur Reduktion des Verbrauchs bzw. der
Zahlungsrückstände und Zahlungsschwierigkeiten zu finden (Benke; 2011)."

GR-Sitzung 24.02.2022

Wie in der Stellungnahme der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) zur Anfragebeantwortung betreffend Energiearmut ersichtlich, wird unter anderem die Schaffung eines Energiehilfefonds als adäquates Mittel
zur Unterstützung einkommensschwacher
und von Energiearmut betroffener Haushalte angesehen.
So wird hier unter anderem ausgeführt:
"Grundsätzlich ist die Schaffung eines Fonds
zur Bekämpfung von Energiearmut aus
Sicht der IKB zu begrüßen. Die so gesammelten Gelder sollten nach Ansicht der IKB
jedenfalls zweckgebunden in nachhaltige
Maßnahmen zur Senkung der Energiearmut
(z. B. Finanzierung von Energieberatungen,
Förderung von effizienteren Geräten, Heizanlagen, Gebäudesanierungen) fließen."
Abänderungsantrag:
Neben den bereits bestehenden finanziellen
Unterstützungen und bestehenden Förderinstrumenten spricht sich der Innsbrucker
Gemeinderat für die Umsetzung und Einführung weiterer nachhaltiger Maßnahmen zur
Senkung der Energiearmut aus.
Ziel ist neben den bestehenden finanziellen
Soforthilfen Maßnahmen zu erörtern, die armutsgefährdeten Haushalten ermöglichen,
ihre Energiekosten dauerhaft zu senken.
Bex, BSc, eigenhändig
Ich ersuche
den Abänderungsantrag dem Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
GRin Heisz: Das Thema ist sicher ein hochinteressantes, GRin Bex, BSc. Nur sehe ich
das nicht als Abänderungsantrag. Ich
denke, man sollte diesen als eigenen Antrag einbringen, damit man die Möglichkeiten prüfen kann, wie BewohnerInnen beispielsweise in einer Wohnung der IIG Energiekosten eigenständig reduzieren können.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Zur Geschäftsordnung: Ich sehe es wie GRin Heisz.
Es ist aus meiner Sicht kein Abänderungsantrag, sondern ein eigenständiger Antrag.
Er nimmt nur im weitesten Sinn Bezug auf
den Antragstext von ALI, daher sehe ich
das nicht als Abänderung.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Der Antrag liegt mir nun schriftlich vor.