Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-02-24-GR-Protokoll.pdf

- S.165

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Erhöhte Baukostenzuschusszahlung
Empfehlung

Die Kontrollabteilung stellte im Zuge einer von ihrer durchgeführten
Abstimmung der endabgerechneten Baukosten von € 11.848.270,15
des prüfungsrelevanten Projekts Kletterzentrum Innsbruck mit den von
der Stadt Innsbruck geleisteten Transferzahlungen in Gesamthöhe von
€ 11.948.270,15 an die bauabwickelnde IIG KG einen Differenzbetrag
von € 100.000,00 fest.
Nach Einschätzung der Kontrollabteilung ist dieser festgestellte
Abweichungsbetrag auf die seinerzeitige Baukostenzuschusszahlung
vom 04.02.2016 in Höhe von € 300.000,00 zurückzuführen.
Eine zusätzliche Einschau in die betreffenden Bauabrechnungen des
gesamten WUB-Areals (Kletterzentrum, Leichtathletikhalle und
Trendsport-/Skatehalle) zeigte, dass beim Bauvorhaben Kletterzentrum
Innsbruck bei den städtischen Transferzahlungen am betreffenden
04.02.2016 nur ein Betrag von € 45.000,00 ausgewiesen war. Ferner
wurde bei der sanierten Leichtathletikhalle eine Transferzahlung von
gesamt € 155.000,00 abgebildet. Sohin ergab sich ein rechnerischer
Fehlbetrag von € 100.000,00 zur von der Stadt Innsbruck geleisteten
Gesamttransferzahlung von € 300.000,00.
Nach Rücksprache mit der IIG KG wurde der besagte Differenzbetrag
von € 100.000,00 als (1.) Transferzahlung für den Abbruch von
bestehenden Hallen auf dem WUB-Areal, um darauf die künftige
Kletterhalle zu errichten, verwendet. Da allerdings die gesamten
Abbruchkosten gemäß Endabrechnung (€ 251.201,91) mit den von der
Stadt Innsbruck geleisteten Transferzahlungen abgedeckt sind, hat die
IIG KG nach Ansicht der Kontrollabteilung demnach den „doppelt“
bezahlten Baukostenzuschuss von € 100.000,00 an die Stadt Innsbruck
rückzuzahlen.
Darüber hinaus wies die Kontrollabteilung darauf hin, dass diesen
Umstand der (Doppel-)Zahlung von € 100.000,00 durch die Stadt
Innsbruck von der IIG KG bereits bei der endabgerechneten
Bauabstimmung der WUB-Leichtathletikhalle vom 20.07.2018
festgestellt wurde. Eine dementsprechende Rückzahlung dieses
Betrages war auf Nachfrage bei der Abteilungsleitung der MA IV noch
ausständig.
Die Kontrollabteilung empfahl der IIG KG, die von der Stadt Innsbruck
zuviel geleistete Transferzahlung im Rahmen des Projektes Zu- und
Umbau Kletterzentrum Innsbruck, Leichtathletikhalle und Trendsport/Skatehalle in Höhe von € 100.000,00 alsbald rückzuerstatten.
Im Rahmen der Stellungnahme teilte die IIG KG mit, dass während der
Prüfung der betreffende Betrag von € 100.000,00 an die Stadt
Innsbruck überwiesen wurde.

Bundesförderbeiträge –
Kommunalkredit Public
Consulting GmbH
(KPC)
Empfehlung

Zum anderen stellte die Kontrollabteilung fest, dass die Innsbrucker
Immobilien GmbH & Co KG nach Erstellung und Übermittlung der
Endabrechnung für das Kletterzentrum Innsbruck am ehemaligen
WUB-Areal noch weitere Bundesförderungen (KPC) im Ausmaß von
€ 87.196,00 im Jahr 2019 erhalten hat.

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Zl. KA-02182/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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