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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-02-24-GR-Protokoll.pdf

- S.235

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Plankensteiner Susanne
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Stefanon Doris
Donnerstag, 13. Jänner 2022 14:24
Plankensteiner Susanne
Poller Arnold; Hirsch Manfred (Verkehrs- u. Umweltmanagement);
Kaufmann Michael; Mueller Christian
WG: WG: Antrag "Bilgeristraße, Höhe Ägidihof, Erhöhung der Sicherheit für
Querende" Zahl GfGR/296/2021
202100296-AT-Sichere Fußgängerlnnenquerung in der Bilgeristraße beim
Ägidihof.pdf

Sehr geehrte Frau Mag. Plankensteiner, liebe Susanne,
zur gegenständlichen Anfrage halte ich aus verkehrsrechtlicher Sicht nach Rücksprache mit dem
verkehrstechnischen Amtssachverständigen, dem straßenbautechnischen Amtssachverständigen
und dem Straßenverwalter wie folgt fest:
Die Bilgeristraße weist im Abschnitt zwischen der Lanser Straße und der Badhausstraße lediglich
westseitig einen Gehsteig auf. Es ist derzeit auch nicht geplant einen ostseitigen Gehsteig in
diesem Abschnitt zu errichten.
Für einen Schutzweg bzw. eine Querungshilfe in Form einer Mittelinsel über die Bilgeristraße
beim Ägidihof fehlt daher auch die erforderliche Aufstellfläche auf öffentlichem Gut auf der
Ostseite. Diese könnte theoretisch im Bereich der derzeit bestehenden Terrasse des Ägidihofes
geschaffen werden , wobei jedoch allenfalls Privatgrund benutzt bzw. abgelöst werden müsste.
Eine Querungshilfe in Form einer Mittelinsel ist ohnehin aufgrund der vorhandenen Straßenbreite
nicht möglich.
Grundsätzlich werden Schutzwege an Stellen verordnet und errichtet, wo sie gemäß den
anzuwendenden Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen erforderlich sind. Kriterien
dafür sind ua . Fahrzeug- und Fußgängerfrequenz, Nähe zu besonders zu berücksichtigenden
Einrichtungen , etc.
Am 25.02.2016 wurde die letzte Verkehrserhebung an der Kreuzung Bilgeristraße / Lanser Straße
/ Hilberstraße von 07:00 bis 19:00 Uhr durchgeführt. Zur Spitzenstunde von 13:15 Uhr bis 14:15
Uhr haben 55 Fußgänger die Bilgeristraße überquert, zu dessen Zeitraum 68 Pkw/Eden
Straßenzug frequentiert haben. Gemäß einschlägiger Richtlinien (RVS 03.02.12 Abb. 13) wird bei
dieser Verkehrsmenge kein Schutzweg für erforderlich erachtet. Auch haben während des
gesamten Zählzeitraumes (12 Stunden) nur 181 Fußgänger den Straßenzug an der dortigen
Stelle überquert.
Wir gehen davon aus, dass sich diese Zahlen seit der oa . Zählung nicht wesentlich verändert
haben und daher die für die Errichtung eines Schutzweges im gegenständlichen Bereich, nach
den Richtlinien erforderlichen Frequenzen nicht erreicht werden, unabhängig davon dass die oben
angeführten erforderlichen baulichen Anlagen (Aufstellfläche, Gehsteig auf der Ostseite) nicht
vorhanden sind.
Darüber hinaus ist es aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht denkbar einen Schutzweg in ein
Gasthaus bzw. auf die Terrasse eines Gasthauses zu legen.
Als einzig sinnvolle und rasch umsetzbare Möglichkeit stellt sich eine Begleitung der Kinder bzw.
Sicherung des Weges zum Mittagstisch gemäß§ 97a StVO (Sicherung des Schulweges) dar.