Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-02-24-GR-Protokoll.pdf
- S.238
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Antwort:
Die Maßnahmen werden erst im Zuge der integralen BürgerInnenbeteiligungs- und Entwurfsplanung erarbeitet – das heißt mit Projektstart werden
die BürgerInnen und ansässigen Vereine in die Platzgestaltung aktiv eingebunden.
Frage 4:
Wurden die zuständigen politischen Gremien über die Antragstellung des Förderungsansuchens informiert?
Antwort:
Die Einreichung des gegenständlichen Förderprojektes wurde auf Grundlage des Stadtsenatsbeschlusses vom 16.07.2020 mit den zuständigen Ämtern durchgeführt. Die damals eingeholten Stellungnahmen von Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB), Mag.-Abt. III, Grünanlagen (inklusive Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG {IIG}), Geschäftsstelle für BürgerInnenbeteiligung und Geschäftsstelle Smart City haben unisono die Prüfung von Fördermöglichkeiten empfohlen, um eine kostengünstige Umsetzung der Platzgestaltung bieten zu können.
Frage 4a:
Wenn ja, wann und in welcher Form?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 4.
Frage 4b:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
entfällt
Frage 5:
Wurden die zuständigen politischen Gremien über die geplanten Maßnahmen zur
Verbesserung am DDr.-Alois-Lugger-Platz informiert?
Antwort:
Die konkreten Maßnahmen werden erst im Zuge der BürgerInnenbeteiligung
erarbeitet und im Anschluss den politischen Gremien vorgelegt.
Frage 5a:
Wenn ja, wann und in welcher Form?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 5.
Frage 5b:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 5: Der BürgerInnenbeteiligungsprozess ist Teil des
Gesamtprojektes. Maßnahmen werden mit der Bevölkerung und den ansässigen Vereinen erarbeitet.
Frage 6:
Wann wurden die geplanten Maßnahmen, wie die im Förderungsansuchen genannten Projektziele, den politischen Gremien zum ersten Mal präsentiert bzw.
zur Beschlussfassung vorgelegt?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 5.
Frage 7:
Sind im Zuge der Umbaumaßnahmen am DDr.-Alois-Lugger-Platz weitere Maßnahmen wie eine Begegnungszone oder Straßenstilllegungen angedacht?
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