Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-02-24-GR-Protokoll.pdf
- S.270
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Davon zu unterscheiden sind Gehsteigdurchziehungen.
Aus verkehrsrechtlichen und verkehrssicherheitstechnischen Gründen können weder Bodenschwellen noch Gehsteigdurchziehungen ohne Begleitmaßnahmen in bzw. über viel befahrene Straßen errichtet werden.
Frage 19:
Wenn ja, wo, bis wann (bitte um konkretes Datum) und in welcher Form?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 18.
Frage 20:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 18.
Frage 21:
Wenn nein, warum kommen diese Bodenwellen teilweise an anderen Stellen zum
Einsatz, aber nicht vor/bei Bildungseinrichtungen {z. B. Pradler Straße, Grillparzerstraße)?
Antwort:
Am südlichen Beginn der Grillparzerstraße (Beginn 30er-Zone) befindet sich
eine Gehsteigdurchziehung.
Frage 22:
Welche Kriterien werden hier herangezogen, die für Bildungseinrichtungen keine
Gültigkeit haben?
Antwort:
Kriterien sind die Vorgaben der StVO.
Frage 23:
Um gefährliche Kreuzungen abzusichern, haben sich Bodenwellen bzw. Aufpflasterungen (Anhebung der Fahrbahn auf Gehwegniveau) der Schutzwegübergänge
im gesamten Kreuzungsbereich oder Schutzwegen bei/vor Bildungseinrichtungen
bewährt. Es handelt sich hierbei um kostengünstige bauliche Einrichtungen, die
bereits mehrfach, auch in Innsbruck, umgesetzt wurden. Es gibt Erfahrungswerte,
wie die Bodenwellen konstruiert sein müssen, um im langsamen Tempo (Sinn dieser Einrichtung) für alle Beteiligten, ohne negative Folgen für Kfz und Emissionen
(“Stopp & Go") befahren bzw. genutzt werden können, auch in 50 km/h Zonen.
Damit wird einerseits die Geschwindigkeit gesenkt, die Überquerbarkeit der Fahrbahn erleichtert und andererseits unterstützt diese Maßnahme auch die Schaffung
zusammenhängender Fußwegenetze. Werden solche Maßnahmen um und vor
Schulen geplant und umgesetzt?
Antwort:
ja
Frage 24:
Wenn ja, wo wurden diese unter Einbeziehung welcher Kriterien umgesetzt?
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