Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-02-24-GR-Protokoll.pdf
- S.279
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Frage 69:
Wird darauf geachtet, dass innerhalb eines Stadtteiles die Schutzwegübergänge
gut beleuchtet sind, so dass die Kinder auf beiden Seiten der Straße für den Verkehr gut sichtbar sind?
Antwort:
ja
Frage 70:
Wenn nein, warum wird von den Verantwortlichen eine solche wichtige Maßnahme nicht einheitlich umgesetzt (z. B. Schutzweg Bienerstraße Höhe M-Preis
wird nur auf der westlichen Seite beleuchtet und ist Schul- und Kindergartenweg
für Bildungseinrichtungen Dreiheiligen)?
Antwort:
entfällt
Frage 71:
Kinder brauchen öffentliche Räume, in denen es möglich ist, sich in guter Luft und
mit wenig Lärmbelastung zu bewegen. Diese Räume werden immer weniger,
Hauptverursachern ist der Verkehr. Sie reagieren besonders empfindlich, weil ihre
Atemwege kleinere Querschnitte haben, und Kinder ein höheres Atemvolumen
haben. Der Straßenverkehr ist gemäß der Europäischen Umweltagentur die wichtigste Ursache für die Belastung durch Stickstoffoxide und die zweitwichtigste für
Feinstaub, dazu kommen noch Kohlenstoffmonoxid, polyzyklische aromatische
Kohlenwasserstoffe, flüchtige organische Verbindungen, einschließlich Benzol
und Ozon. Wird von den Planungs- und Verkehrsverantwortlichen darauf geachtet, das bestehende und neu geplante Schul- und Kindergärtenfreiräume nicht direkt an stark befahrenen Straßen liegen?
Antwort:
Ja. Sowohl bei der Standortfestlegung als auch bei der konkreten Projektentwicklung werden von den planenden Ämtern sowie der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) als Projektentwickler darauf geachtet, dass
diese in geschützter Lage verortet sind und mit entsprechenden Freiräumen
ausgestattet werden können. Allerdings ist die Standortfestlegung in erster
Linie von der Standortverfügbarkeit abhängig.
Frage 72:
Wenn nein, warum ist das für die Verantwortlichen kein Schwerpunkt in Bezug auf
die Gesundheit von jungen Menschen?
Antwort:
entfällt
Frage 73:
Wird darauf geachtet, dass diese Freiräume, wenn sie direkt an Straßen liegen,
ausreichend durch entsprechende Maßnahmen, wie z. B. dichte Begrünung vor
den oben angeführten Emissionen geschützt werden?
Antwort:
Ja. Sofern es sich bei den Flächen um öffentliches Gut bzw. Flächen im Eigentum der Stadt Innsbruck oder der IIG handelt, liegt die Entscheidungsfreiheit über die Gestaltung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bzw.
den einschlägigen Planungsrichtlinien bei der Stadt. Das Baumreihenkonzept der Stadt Innsbruck fließt ebenfalls als wichtiges Planungsinstrument
in die Überlegungen bei der Straßenraumgestaltung mit ein.
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