Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-03-03-GR-Kurzprotokoll_gesamt.pdf

- S.6

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7.

Richtlinien zur Förderung personeller und/oder investiver Maßnahmen in sozialökonomischen
Betrieben, Verlängerung des Geltungsbereiches für die Jahre 2022
bis 2024

Beschluss (einstimmig):

Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung, wird mit den weiteren Veranlassungen zur Abwicklung der
Subvention beauftragt.
9.

Begegnungszone Rennweg/Universitätsstraße, Kulturquartier
Innsbruck 2018PLUS, Finanzierungsbeschluss Umsetzung 2.
Ausbaustufe (2022 bis 2023) (Begehr gemäß § 29 Abs. 7 IStR - Minderheitenvotum)

Antrag des Stadtsenates vom 23.02.2022:
Die beiliegende Richtlinie zur Förderung
personeller und/oder investiver Maßnahmen
in sozialökonomischen Betrieben wird für
die Jahre 2022, 2023 und 2024 verlängert.
Die Mag.-Abt. II, Soziales, hat für die betreffenden Jahre in finanzieller Hinsicht Vorsorge zu treffen und wird mit der Abwicklung der Förderung beauftragt.
Die Bedeckung erfolgt aus der Finanzposition 1/757510 – Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszwecke im Fonds
429000 – Sonstige Subventionen.
8.

Abgelehnter Antrag des Stadtsenates vom
23.02.2022
(StRin Mag.a Schwarzl und Bgm. Willi begehren gemäß § 29 Abs. 7 des Stadtrechtes
der Landeshauptstadt Innsbruck 1975, gegenständlichen Akt dem Gemeinderat zur
Entscheidung vorzulegen):
1.

Der Stadtsenat ersucht den Gemeinderat um Zustimmung zur Umsetzung des
Projektes Rennweg/Universitätsstraße,
Kulturquartier Innsbruck 2018PLUS gemäß dem vom Stadtsenat am
14.07.2021 und vom Gemeinderat am
15.07.2021 bereits beschlossenen Vorhaben.

2.

Das umsetzungsreife Projekt umfasst
ein Gesamtinvestitionsvolumen von
rund € 5.250.000,--. Durch Förderantrag in der Höhe von rund 40 % aus
dem Kommunalinvestitionsprogramm
(KIP) 2020 und gleichzeitig aus dem
Programm Klima- und Energiefonds
(klimaaktiv mobil) sollen rund 55% der
Gesamtinvestition lukriert werden.

3.

Durch das Vorziehen des Gesamtprojektes auf 2022 können Einsparungen
für eine notwendige Zwischenasphaltdecke iHv rund 90.000,- eingespart
werden.

4.

Die gesamte Finanzierung wird nach
Vorliegen der unter Punkt 1 angeführten grundsätzlichen Zustimmung über
Nachtragskreditersuchen im Rahmen
der Vorlage zum nächsten Ausschuss
für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen im März 2022 erfolgen.

Maglbk/37196/SU-FW/1/2
Tierschutzverein für Tirol 1881,
Fördervereinbarung 2022 bis 2024

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 23.02.2022:
Die Landeshauptstadt Innsbruck nimmt die
Verpflichtungen des Tierschutzgesetzes
wahr und anerkennt die Leistungen des
Vereines Tierschutzverein für Tirol 1881.
Dazu schließt die Landeshauptstadt Innsbruck gemeinsam mit dem Land Tirol und
dem Tiroler Gemeindeverband in Vertretung
der restlichen Tiroler Gemeinden, eine Vereinbarung für die Jahre 2022, 2023 und
2024 entsprechend dem vorliegenden vorgefertigten Entwurf ab.
Daraus resultiert für die Landeshauptstadt
Innsbruck eine Beteiligung in Höhe von jährlich € 165.000,--. Die Bedeckung erfolgt aus
der Finanzposition 1.757500 im Fonds
581010 Veterinärwesen. Herr Bürgermeister
wird ermächtigt die seitens des Landes Tirol
noch im Original zu übermittelnde Vereinbarung (mit identem Inhalt der vorliegenden
Ausfertigung) stadtrechtsgemäß zu unterfertigen.

GR-Sitzung 03.03.2022

MagIbk/12067/TB-ST-NB/1