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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-03-24-GR-Kurzprotokoll_opt.pdf

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-1-

K u r z p r o t o k o l l

2.

G R - S i t z u n g

Airbnb Taskforce; Abschluss Datenbereitstellungsvertrag zur akkordierten Übermittlung von Airbnb-Verdachtsfällen am Innsbrucker Wohnungsmarkt und Bereitstellung des notwendigen Personals

2 4 . 0 3 . 2 0 2 2

1.

Hilfestellung Partnerstadt Krakau
(nachträgliche Kenntnisnahme)

Antrag des Stadtsenates vom 16.03.2022
gemäß Verfügung nach § 33 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975
(nachträgliche Kenntnisnahme):
Die Stadt Innsbruck spendet nach Abklärung mit der Stadt Krakau einen Betrag von
€ 40.000,-- auf das Spendenkonto, das vom
Städtischen Stefan-Żeromski-Fachkrankenhaus in der Partnerstadt eingerichtet wurde
- Konto 68 1130 1150 0012 1148 7820 0026
mit dem Stichwort "Hilfe für die Ukraine"
("Pomoc dla Ukrainy"). Diese Mittel dienen
zielgerichtet der Versorgung der ukrainischen Flüchtlinge.
Der vorliegende Antrag auf Nachtragskredit
wird genehmigt und die Bedeckung erfolgt
über die Haushaltsstelle Vp. 1/063000728200, Städtekontakte, Entgelte sonstige
Leistungen.
Die Begründung der Dringlichkeit im Sinne
des § 33 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) ergibt sich
auf Grund der vorliegenden Situation der
kriegerischen Auseinandersetzung in der
Ukraine und der massenhaften Flucht von
Menschen nach Krakau.

MagIbk/35482/MD-SO/2

Abänderungsantrag StRin Mag.a OppitzPlörer:
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, SPÖ
und NEOS, 16 Stimmen; bei Abwesenheit
von ALI, 1 Stimme):
1.

Die Landeshauptstadt Innsbruck
schließt mit der Firma Destilytics GmbH
einen Datenbereitstellungsvertrag auf
die Dauer von einem Jahr mit Beginn
01.05.2022.

2.

Dieser Vertrag beinhaltet die monatliche Lieferung von 25 Airbnb Verdachtsmeldungen inklusive Anzeigedaten. Das vertragliche Entgelt insgesamt
für alle Partner beträgt
,-- netto
und
inklusive Umsatzsteuer
für 12 Monate.

Beschluss (einstimmig):
3.

Da sowohl Tourismusbetriebe als auch
die Wohnungsmärkte in Städten gestärkt werden, wird für die Finanzierung
eine Drittelbeteiligung angestrebt. Herr
Bürgermeister wird beauftragt Verhandlungen mit dem Tourismusverband
Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB)
und dem Städtebund Tirol aufzunehmen.

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, SPÖ
und ALI, 15 Stimmen):
4.

GR-Sitzung 24.03.2022

Der dadurch auf die Stadt Innsbruck
entfallende finanzielle Anteil in Höhe
von
inklusive Umsatzsteuer
wird auf dem Sachkonto Vp.1/728000
(Fonds 131010, Bau und Feuerpolizei)
bereitgestellt. Die operative Abwicklung
der jeweiligen Drittel-Beiträge der Partner TVB und Städtebund Tirol erfolgt
über die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.