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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-03-24-GR-Kurzprotokoll_opt.pdf

- S.110

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Plankensteiner Susanne
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Reimair Simone
Mittwoch, 15. Dezember 2021 17:36
Plankensteiner Susanne; Willi Georg
Eichhorn Tabea; Andexlinger Wolfgang; Weidner Anne; Sailer Hanspeter;
Koeck Petra; Hofer Astrid; Rath-Mitterstiller Christian
AW: Antrag "Gewerbegebiet Rossau, Erhöhung der Baudichte"
GfGR/253/2021
202100253 -AT-Standortsicherung durch Verdichtung in der Rossau mit
klimafördernden Maßnahmen.pdf

Sehr geehrte Damen und Herren,
betreffend den Prüfantrag des Gemeinderates zur „Standortsicherung durch Verdichtung in der
Rossau mit klimafördernden Maßnahmen" vom 13.10.2021 dürfen wir Ihnen folgende
Rückmeldung geben:
Zum 1. Teil des Antrags „Prüfung der Möglichkeit einer Baudichteerhöhung, vor allem in die
Höhe und der geschlossenen Bauweise":

Die Prüfung der städtebaulichen Weiterentwicklung im Gewerbegebiet Rossau ist bereits Inhalt
des Projekts „Standortoffensive Rossau", welche sich aktuell in Ausschreibung befindet. Im
Rahmen des 2-jährigen Prozesses werden u.a. Themen wie Verdichtung im Bestand, Aufwertung
öffentlicher Raum, Aufenthaltsqualitäten, klimafittes Wirtschaften und Mobilität behandelt. Auch
die Möglichkeit einer Baudichteerhöhung (v.a. Höhe und geschlossene Bauweise) wird analysiert
werden. Die Stadtplanung stellt sich der Thematik der qualitätsvollen Verdichtung,
Höherentwicklung und Mehrfachnutzung im Gewerbegebiet Rossau bereits seit mehreren Jahren
und kann hier auf einige Pilotprojekte verweisen (u.a. Projekte Firma Deutsch, Firma Lang). Hier
konnten - auch unter Einbeziehung des lnnsbrucker Gestaltungsbeirats - städtebauliche und
gestalterische Grenzen insbesondere hinsichtlich Höhenentwicklung ausgelotet werden.
Eine abschließende Beurteilung der Möglichkeit einer Baudichteerhöhung wird nach Abschluss
der „Standortoffensive Rossau" und damit gegen Frühjahr 2024 erfolgen und dem Gemeinderat
anschließend zur Kenntnis gebracht werden.
Zum 2. Teil des Antrags „Prüfung, ob bei neuen Verdichtungsmaßnahmen bzw. Aufstockungen
bis zum Höchstmaß in Rahmen des Bauansuchens eine PV- Anlage vorgeschrieben werden
kann ":

Die Thematik bedarf einer baurechtlichen Klärung, weshalb dieser Teil des Prüfungsantrags an
das Referat Baurecht weitergeleitet wurde. Seitens des Baurechts wurde in der Stellungnahme
vom 15.12.2021 Folgendes mitgeteilt:

„Es gibt derzeit keine Bestimmungen in der Tiroler Bauordnung, wonach die Baubehörde im
Zuge eines Bauverfahrens eine PV-Anlage vorschreiben könnte, ohne dass diese vom
Genehmigungswerber beantragt wurde.
Auf folgende „klimarelevante " Inhalte der Tiroler Bauordnung darf allerdings hingewiesen werden:
Mit einer TBO-Novelle im Jahr 2013 (LGBI. Nr. 48/2013) wurden die wesentlichen Vorgaben der
Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, ABI. 2010 Nr. L 153, S. 13 (im Folgenden: