Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf
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schlusses vom 13.10.2021 Budgetmittel in Höhe von € 181.000,-- im Voranschlag 2022 berücksichtigt.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung, wird mit der Abwicklung der Förderung beauftragt.
Für die angeführten Änderungen basierend auf dem ergänzenden IIG-Projektbericht
10.
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Erhöhung Käseproduktion:
€ 60.900,--
-
Erhöhung PV-Anlage:
€ 7.000,--
-
Einsparung Eigenleistung IIG (ursprünglich
€ 10.000,-- nunmehr
€ 4.500,--):
- € 5.500,--
ergeben sich somit Mehrkosten in
Höhe von € 62.400,--. Durch die anteilige Kostentragung bei der WC-Sanierung (keine Veränderung zum Gemeinderatsbeschluss vom 13.10.2021)
durch die Mag.-Abt. III, Wald und Natur, in Höhe von € 17.300,-- verringern
sich diese Mehrkosten auf € 45.100,--.
2.
9.
Deshalb wird die Mag.-Abt. IV, Immobilien, Wirtschaft und Tourismus, beauftragt, zur Bedeckung dieser Mehrkosten in Höhe von € 45.100,-- einen Antrag um über- oder außerplanmäßige
Mittelverwendung zu stellen.
IV 3761/2022
Investitionsförderung von privaten Wohn- und Pflegeheimen 2022: Stiftung Nothburgaheim und Seniorenheim St.
Raphael
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 06.04.2022:
Die Landeshauptstadt Innsbruck unterstützt
laufend nachstehende Wohn- und Pflegeheime mit folgender Förderung für die angemeldeten Investitionen und Sanierungsprojekte.
Stiftung Nothburgaheim
Seniorenheim St. Raphael
€ 550.000,-€ 296.000,--
Die Bedeckung erfolgt aus dem Voranschlag 2022 durch die Finanzposition 1.775.200 - Kapitaltransfer an Unternehmen im Fonds 420000 - Altenheime.
GR-Sitzung 20.04.2022
V 3612/2022
Verein Integration Tirol, Fördervereinbarung
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 06.04.2022:
Die Stadt Innsbruck gewährt eine Jahressubvention in Höhe von € 40.000,-- pro Jahr
für den Antragssteller "Verein Integration Tirol" für eine Dauer von drei Jahren.
Die Vereinbarung gilt für die Jahre 2022,
2023 und 2024.
Die Bedeckung erfolgt aus der
Vp. 1/289000.757400 - Amt für Schule und
Bildung.
11.
V 3419/2022
Aussetzen der Vorschreibung der
Tarife für die städtischen Kindergärten für einen Monat
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 19.04.2022:
Die Vorschreibung der Betreuungsbeiträge
in den städtischen Kindergärten wird für den
Monat April 2022 ausgesetzt.
Die Mittagstischgebühren werden entsprechend der tatsächlichen Konsumation vorgeschrieben.
12.
V KJ 03463/2022
Sonderförderung: Entfall der Elternbeiträge durch COVID-19 in
privaten Kinderbetreuungseinrichtungen in Innsbruck während der
Phase von November 2021 bis
Februar 2022
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 19.04.2022:
Den privaten Innsbrucker Kinderbetreuungseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Schülerhorte), die Covid-bedingt
zwischen November 2021 bis Februar 2022
um Betreuung zu Hause ersuchen mussten