Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_27_03_2014_gsw.pdf
- S.105
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7.4 Bericht über die Prüfung der Errichtung eines Studentenheimes im
städt. Mehrzweckgebäude am Standort Franz-Baumann-Weg 10
143
Auf der gesetzlichen Basis eines gem. § 74 c des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) von der Frau Bürgermeisterin erteilten Auftrages nahm
die Kontrollabteilung eine Prüfung der Errichtung eines Studentenheimes im
städtischen Mehrzweckgebäude am Standort Franz-Baumann-Weg 10 vor. Der
diesbezügliche Bericht, Zl. KA-04838/2013, datiert vom 04.06.2013. Die in
den Schlussbemerkungen ausgesprochene und nach Durchführung des Anhörungsverfahrens offen gebliebene Empfehlung war Gegenstand der aktuellen
Follow up – Einschau 2013:
144
In ihrem Bericht stellte die Kontrollabteilung die Entstehung und Genehmigung des
Projektes, die Finanzierung der Studentenwohnungen (und des Wohnheimes der
Lebenshilfe) inklusive der Angelegenheit rund um die letztlich nicht erzielte Förderung für die Studentenwohnungen durch den Bund sowie maßgebliche Entwicklungen rund um die von der IIG & Co KG als Vermieterin an die IS – Innsbrucker
Studentenhaus Ges.m.b.H. (IS) als Mieterin gerichteten Mietzinsvorschreibungen
für das Studentenheim dar. In den Schlussbemerkungen hielt die Kontrollabteilung
abschließend fest, dass die seinerzeitige Mietzinsvorschreibung die Rückzahlungsverpflichtungen betreffend das WBF-Darlehen des Landes Tirol und die beiden Ergänzungsdarlehen bei Banken definitiv nicht abdeckte (auch begründet
durch die schlussendlich nicht erzielte Bundesförderung für das Studentenheim).
Die von der Kontrollabteilung ermittelte Deckungsquote lag bei lediglich 39,11 %
des damaligen Rückzahlungserfordernisses. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht erachtete die Kontrollabteilung eine Anhebung des Mietzinses daher als dringend
notwendig. Im Anhörungsverfahren führte die IIG & Co KG aus, dass im Verhandlungswege eine Anhebung des Mietzinses angestrebt werde.
Zur aktuellen Follow up – Einschau berichtete der Geschäftsführer der IIG & Co
KG, dass nach mehreren Gesprächsrunden mit dem Betreiber des Studentenheimes eine Einigung erzielt werden konnte. Diese der Kontrollabteilung gegenüber
nachgewiesene Einigung umfasst einerseits eine Anhebung des Mietzinses ab
01.11.2013 (speziell in den Bereichen betreffend das WBF-Darlehen und die beiden Ergänzungsdarlehen). Andererseits wurden „gewisse weitere Vertragspunkte
ausverhandelt“. Die getroffenen Vereinbarungen wurden schriftlich in einem Nachtrag zum ursprünglichen Mietvertrag vom 12.06.2001 festgehalten. Die Unterfertigung dieses Nachtrages zum Mietvertrag stünde – trotz Urgenz seitens der IIG
& Co KG – noch aus. Festgehalten (und nachgewiesen) wurde allerdings, dass der
neu festgesetzte Mietzins vom Studentenheimbetreiber vereinbarungsgemäß seit
November des Jahres 2013 in voller Höhe bezahlt wird.
Insgesamt war die im Rahmen der Verhandlungen getroffene Lösung für die Kontrollabteilung nachvollziehbar und akzeptabel. Zur endgültigen Regelung der Angelegenheit stand – wie von der IIG & Co KG selbst angekündigt – die Unterfertigung
des Mietvertragsnachtrages noch aus.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
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Zl. KA-00135/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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