Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.22
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anordnungsberechtigten Organwalter eine bewusst
Budgethoheit im Rahmen der Verfügungsmittel eingeräumt.
gewollte
Ferner ist keine nachgängige Kontrolle bei den Empfängern der
Verfügungsmittel durch Erbringung eines Nachweises vorgesehen und
es sind auch keine Publizitätsmaßnahmen an die jeweiligen
Verfügungsmittel geknüpft.
Auszahlung über die
Verfügungsmittel
In einer Rückschau auf die Auszahlungen im Zusammenhang mit den
Sitzbänken war aus Sicht der Kontrollabteilung daher festzuhalten, dass
diese im Rahmen der Verfügungsmittel – und somit ohne Notwendigkeit
eines weiteren Gremialbeschlusses – erfolgten. Bei der Abwicklung der
auszahlenden Stelle war eine Anlehnung an die Subventionsordnung
erkennbar, da
die Zuwendungen vom BdB mit einem Publizitätshinweis
gekoppelt wurden und
die vom BdB geforderten Rechnungsbeträge für die finanzielle
Unterstützung für den Ankauf und die Produktion von
Sitzbänken jeweils der Höhe der Subventionsgrenze einer
jährlichen Einzelförderung gem. IStR § 31 lit. d (€ 3.000,00)
entsprachen.
4.2 Entwicklung und Ablauf im Stadtmagistrat im
Zusammenhang mit der Aufstellung der Sitzbänke
Eckpunkte bis Beginn
Behördenverfahren
09.11.2020
Die Kontrollabteilung rief die wesentlichen Punkte bis zum 09.11.2020 in
Erinnerung:
26.10.2020: Der Verein „Wir am Inn“ suchte bei der Stadt
Innsbruck (Subventionsansuchen vom 26.10.2020) um eine
Förderung in Höhe von € 29.000,00 an. Der Subventionszweck
war die Bespielung des „Boulevard St. Nikolaus im Advent“ des
Jahres 2020.
04.11.2020: Das BdB übermittelt dem Verein „Wir am Inn“ ein EMail, mit dem eine finanzielle Unterstützung für den Ankauf /
Produktion von Sitzbänken in Höhe von insgesamt € 6.000,00
zugesagt wurde.
09.11.2020. Im zuständigen gemeinderätlichen Ausschuss für
Arbeit, Wirtschaft und Tourismus wurde der Antrag vom Verein
„Wir
am
Inn“
unter
dem
Tagesordnungspunkt
Subventionsansuchen nicht behandelt.
09.11.2020: Der Verein „Wir am Inn“ stellt einen Antrag auf
Bewilligung nach § 82 StVO für 14 Sitzbänke und eine
Seifenpresse ab dem 01.12.2020.
Aus einem vorliegenden E-Mailverkehr vom 12.11.2020 war für die
Kontrollabteilung abzuleiten, dass das BdB über die Antragstellung
informiert gewesen ist. Ferner hat das BdB beim Amt für Wald und Natur
sowie beim Amt für Grünanlagen Informationen bezüglich einer
Bepflanzung der Tröge eingeholt. Im besagten Schriftstück wurde
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Zl. KA-13545/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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