Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.24
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Vereins sowie einem Dienstnehmer des Büros der Vizebürgermeisterin
abgehalten. Laut einem vorliegenden Protokoll wurde (kurz
zusammengefasst) festgehalten, dass die Haftung und der Winterdienst
noch abzuklären waren. Ferner war vom Antragsteller ein
maßstabgetreuer Plan einzureichen und die restlichen Stellungnahmen
im Ermittlungsverfahren einzuholen.
Mit der letztlichen Einreichung des Plans (am 14.12.2020) wurde vom
Verein nochmals festgehalten, dass die Aufstellung der Seifenpresse
nicht weiterverfolgt werde und weder die Haftung noch die Kosten der
Flächennutzung übernommen werden kann.
Auf Grundlage der übermittelten Daten von Seiten des Vereins wurden
die betroffenen städtischen Dienststellen neuerlich zu einer
Stellungnahme bis 29.12.2020 aufgefordert.
Im Ergebnis entfiel eine Sitzbank und die Aufstellung der nunmehr 13
Sitzbänke sollte zeitlich befristet werden.
Am 08.01.2021 informierte die Sachbearbeiterin des Referates
Liegenschaftsangelegenheiten die Leiterin des BdB, dass sämtliche
Stellungnahmen vorlagen, wenngleich für die Erstellung der
Stadtsenatsvorlage jedoch noch offene Fragen zu klären waren. Dies
betraf u.a. die Befristung der unentgeltlichen Aufstellung der Sitzbänke
auf 3 Jahre sowie die Frage, wer für die Kosten (bzw. den Ankauf) der
Sitzbänke und die weitern Gebühren im Rahmen des Bescheides
aufkommt.
Abschließend ist in diesem E-Mail von der Sachbearbeiterin die Frage
aufgeworfen worden, ob es nicht sinnvoller wäre, wenn die Stadt
Innsbruck die Bänke (ohne den Verein) aufstellt, da die Stadt Innsbruck
dem Verein so gut wie alles abnimmt und ohnehin sämtliche Haftungen
und Kosten von der Stadt Innsbruck bezahlt und getragen werden.
Die städtische Dienstnehmerin erwähnte ferner, dass ein
Stadtsenatsbeschluss demnach nicht erforderlich wäre, jedoch eine
Beauftragung des Herrn Bürgermeisters an die betroffenen Dienststellen
notwendig sei.
Aus den vorliegenden Unterlagen ging hervor, dass die Leiterin des BdB
sich am 11.01.2021 für den Vorschlag bedankte und nachfragte, welche
städtischen Ämter im Namen des Bürgermeisters beauftragt werden
sollten. Darüber hinaus wurde kommuniziert, dass die Bänke bereits von
der Stadt Innsbruck bezahlt wurden.
Am 13.01.2021 empfahl das Referat Liegenschaftsangelegenheiten der
Leiterin des BdB das gegenständliche Projekt (samt Plan und
Stellungnahmen) an den Baudirektor (Abteilungsleiter der MA III) zur
Koordination der betroffenen Fachdienststellen weiterzuleiten. Des
Weiteren wurde erwähnt, dass der Verein „Wir am Inn“ seinen
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Zl. KA-13545/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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