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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.44

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Belegkontrolle I. Quartal 2020 - Pachtvertrag Stadtturm
(Bericht vom 10.06.2020)

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Von der Kontrollabteilung wurde im Rahmen der laufenden Belegkontrollen das im
Hinblick auf den Stadtturm und die öffentliche WC-Anlage Altstadt zwischen der
Stadt und der Innsbruck Information und Reservierung GmbH (IIR) bestehende
Pachtverhältnis einer Prüfung unterzogen. Die IIR ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft des Tourismusverbandes Innsbruck und seine Feriendörfer. Im Bericht wurden von der Kontrollabteilung die näheren Hintergründe und historischen Entwicklungen im Vorfeld des seit 01.11.2011 laufenden Pachtvertrages mit der IIR detailliert beschrieben.

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Vor dieser Zeit wurde der Stadtturm von der Innsbrucker Stadtmarketing GmbH
(mittlerweile umbenannt in Innsbruck Marketing GmbH – IMG) bewirtschaftet. Im
letzten von der IMG abgewickelten vollständigen Betriebsjahr 2010 erhielt die Stadt
von der IMG entsprechend dem in Geltung gestandenen Pachtvertrag einen Jahrespachtzins in Höhe von netto ca. € 48.000,00. Die Zutritte zum Stadtturm lagen
im Jahr 2010 bei 75.737 Besuchern. Zudem belief sich die von der IMG an die Stadt
abzuführende Vergnügungssteuer (inkl. Kriegsopferabgabe) im Jahr 2010 auf damals ca. € 28.000,00. Von dem im Jahr 2010 erzielten Jahresumsatz von netto
ca. € 147.000,00 (inkl. Einnahmen Shop) verblieb der IMG lt. damaliger Auskunft
des Geschäftsführers ein Betrag von netto ca. € 21.000,00.

19

Das für den im Jahr 2011 neu abgeschlossenen Pachtvertrag zwischen den Verhandlungspartnern entwickelte Betriebsszenario orientierte sich unter anderem an
folgenden wesentlichen Eckpunkten:
 Die IIR kompensiert das prognostizierte finanziell negative Ergebnis des
WC-Betriebes mit dem erfahrungsgemäß finanziell positiven Ertrag aus dem
Stadtturm-Geschäft. Aus dieser Symbiose werden Synergien nutzbar (gemeinsame Bewirtschaftung, Personalaufwand, Kombinationskarten, höhere Erlöse
aus dem Shop etc.).
 Für im Pachtvertrag definierte (Uhr-)Zeiten besteht seitens der IIR Betriebspflicht.
 Die Stadt stellt das Pachtobjekt (also die für die WC-Anlage vorgesehenen
Räumlichkeiten im EG des Altstadtrathauses und den Stadtturm) der IIR unbefristet und entgeltfrei zur Verfügung und verzichtet damit auf die aus der Verpachtung an die IMG lukrierten jährlichen Pachteinnahmen von seinerzeit rund
€ 48.000,00.
 Für die Jahre 2012 und 2013 leistet(e) die Stadt einen mit € 10.000,00 gedeckelten Zuschuss (pro Jahr) zum prognostizierten Betriebsabgang.
Zum Verzicht auf Einnahmen bei der Stadt wurde im maßgeblichen Bericht des vormaligen Büroleiters der seinerzeitigen Bürgermeisterin angemerkt, dass sich in Verbindung mit der geplanten Schließung der WC-Anlage an der Innbrücke – Waltherpark (im Gegenzug zur Neuerrichtung der öffentlichen WC-Anlage in der Altstadt)
Einsparungen in Höhe von jährlich brutto rd. € 29.000,00 ergeben würden.

Zl. KA-18249/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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