Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.55

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Zum Zeitpunkt der Einschau durch die Kontrollabteilung waren (Ist-Stand) von den
acht beschäftigten Ärzten (inkl. Tierärzte) im geprüften Amt insgesamt drei Vollzeitkräfte. Die fünf Ärzte in Teilzeitbeschäftigung hatten ein Beschäftigungsausmaß
zwischen 8 und 32,5 Wochenstunden.
Als Tierärzte waren zwei Personen beschäftigt, wobei eine Ärztin auf Vollzeitbasis
und eine auf Teilzeitbasis (50 %) ihren Dienst versahen.
Der Amtsvorstand – gleichzeitig auch Stadtphysikus – des hier behandelten Amtes
war zudem Abteilungsleiterstellvertreter der MA V/Gesellschaft, Kultur, Gesundheit
und Sport.
Die Kompetenzverteilung im Gesundheitswesen wurde bereits 1934 im heute immer
noch geltenden Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens festgelegt.
Diesem Gesetz folgte die erste Durchführungsverordnung vom 06. Februar 1935
zum Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens sowie die zweite
Durchführungsverordnung (Dienstordnung – Allgemeiner Teil) vom 22. Februar
1935.
Gemäß § 12 der ersten Durchführungsverordnung ist der Amtsarzt (bzw. Stadtphysikus) als vollbesoldeter Beamter anzustellen. Die Vertretung des Amtsarztes wird
im darauffolgenden Paragraphen festgeschrieben und ist in der Regel durch einen
beamteten Arzt zu sichern. Wird der Stellvertreter als beamteter Arzt angestellt,
ohne dass er die staatsärztliche Prüfung abgelegt hat, so soll er diese innerhalb
eines Jahres nach seiner Anstellung im Gesundheitsamt ablegen.
In diesem Zusammenhang stellte die Kontrollabteilung fest, dass die Bestellung
eines Stellvertreters des Stadtphysikus bei der Stadt Innsbruck nicht explizit geregelt war.
Die Kontrollabteilung regte daher an, die Vertretung des Stadtphysikus getrennt von
der organisatorischen Funktion des Amtsvorstandes zu bewerten und empfahl der
Abteilungsleitung der MA V/Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und Sport, in Verbindung mit dem Leiter des inneren Dienstes zu prüfen, inwieweit eine explizite Vertretung des Stadtphysikus zu implementieren bzw. durchführbar wäre.
Im Anhörungsverfahren teilte die Abteilungsleitung der MA V/Gesellschaft, Kultur,
Gesundheit und Sport der Kontrollabteilung mit, die Frage einer Vertretung mit dem
Magistratsdirektor zu klären.
In der Stellungnahme der Follow up – Einschau 2020 wurde gegenüber der Kontrollabteilung kommuniziert, dass mit der Stadtführung vereinbart wurde, bis Ende
2021 eine neue Organisationsstruktur in Anlehnung an ein duales Führungsmodell
für das Amt Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen zu entwickeln. Dieses sollte
zum Ziel haben, die medizinischen Agenden von den verwaltungsorganisatorischen
Aufgaben bestmöglich zu entflechten, um die knappen amtsärztlichen Ressourcen
zielgerichtet für alle medizinischen Aufgabenstellungen einsetzen zu können. In diesem Zuge würde eine klare Definition der Aufgaben und Zielsetzungen sowie der
Führungsverantwortung vorgenommen. Dabei sollte bei Bedarf auf die Expertise
eines externen Beratungsunternehmens mit einschlägigen Referenzen im Gesundheitsmanagement zurückgegriffen werden.

Zl. KA-18249/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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