Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.70
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Textziffer
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass nunmehr ab
dem Jahr 2022 eine Bruttobudgetierung der Personalkosten der beiden erwähnten
Gesellschaften erfolgen sollte.
Dies bestätigte sich im Rahmen der diesjährigen Follow up – Einschau. Die
Geschäftsstelle für Haushaltswesen und Controlling der MA IV übermittelte der Kontrollabteilung die zugehörigen beschlossenen Budgetwerte für die Jahre 2022 und
2023, die eine zukünftige voranschlagswirksame Budgetierung und Verrechnung
der erwähnten Personalkosten ermöglichen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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In § 67 Abs. 1 IStR ist bestimmt, dass die Stadt Darlehen nur für Investitionen in
Sachanlagen und Beteiligungen (nach Anlage 1c VRV 2015), für einmalige Instandhaltungsmaßnahmen und für die Umschuldung bestehender Darlehen aufnehmen
darf. Dies nur, wenn und insoweit die hierfür erforderliche Mittelaufbringung nicht
aus anderen Mitteln gedeckt werden kann und die Verzinsung und Tilgung des Darlehens die Erfüllung der gesetzlichen und privatrechtlichen Verpflichtungen der
Stadt nicht beeinträchtigen.
Auf der Grundlage dieser Bestimmungen genehmigte der Gemeinderat der Stadt
Innsbruck in seiner Sitzung vom 27.05.2021 die im Entwurf des Rechnungsabschlusses aus buchhalterischer Sicht vollzogene Darlehensverwendung der im Jahr
2020 neu beanspruchten Kreditmittel von insgesamt € 43.560.000,00.
Die von der Kontrollabteilung vorgenommene Abstimmung der mittels
GR-Beschluss vom 27.05.2021 für das Finanzjahr 2020 festgelegten Darlehensverwendungen mit den im Rahmen des Entwurfes des Rechnungsabschlusses 2020
feststellbaren Darlehens-Zubuchungen ergab grundsätzlich keine Beanstandungen.
Betreffend drei Darlehensverwendungen ergab sich aus Sicht der Kontrollabteilung – verbunden mit den im Jahr 2020 vorgenommenen Rücklagenentnahmen –
Klärungs- bzw. Korrekturbedarf.
Die Kontrollabteilung regte beim Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der
MA IV an, die von ihr im Detail aufgezeigten Sachverhalte zu überprüfen und gegebenenfalls entsprechende Korrekturen vorzunehmen.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme sagte die Geschäftsstelle Haushaltswesen und Controlling zu, die notwendigen Korrekturen vorzunehmen. Weiterführend
wurde angekündigt, dem Gemeinderat einen Amtsvorschlag zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Zur aktuellen Follow up – Einschau 2021 berichtete die Geschäftsstelle Haushaltswesen und Controlling über die vorgenommenen Bereinigungen und Korrekturen.
Zudem wurde eine von der Kontrollabteilung beanstandete Darlehensbedeckung
mittels Beschluss des GR vom 13.10.2021 korrigiert.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
Zl. KA-18249/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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