Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.72
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Textziffer
der Fachdienststelle in Zusammenarbeit mit einem externen Berater (dem externen
Controller des Finanzbeirates der Stadt Innsbruck) unter Angabe entsprechender
fachlicher Begründungen vorgeschlagen und vom Gemeinderat beschlossen worden ist.
Die Kontrollabteilung empfahl bereits bei den vorjährigen Prüfungen der Jahresrechnungen (2018 und 2019) in Richtung der MA IV – Amt für Finanzverwaltung und
Wirtschaft bezüglich dieser endfälligen Finanzierungstranchen (bei Würdigung der
erwähnten fachlichen Begründungen), unter Einbindung des städtischen Finanzbeirates (inkl. dem externen Controller) die Errichtung eines (zumindest teilweisen)
budgetär möglichen und allenfalls umsetzbaren Tilgungs- bzw. Ansparkonzeptes in
Erwägung zu ziehen bzw. zu prüfen.
Der Vollständigkeit halber erwähnte die Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang
unter anderem, dass vom damaligen Finanzdirektor in der Sitzung des städtischen
Finanzbeirates vom 08.11.2018 dahingehend ein „Ansparmodell in Form einer
Rücklagenbildung“ in Aussicht gestellt worden ist.
Ergänzend machte die Kontrollabteilung auf die Bestimmungen in § 67 Abs. 2 IStR
i.d.F. LGBl. Nr. 83/2019 aufmerksam, welche im Zuge des Inkrafttretens der neuen
VRV 2015 ab dem Finanzjahr 2020 für die Stadt Innsbruck wie folgt normieren:
„Werden Darlehen aufgenommen, die mit dem Gesamtbetrag auf einmal zur Rückzahlung
fällig werden, so sind die hiefür erforderlichen Mittel rechtzeitig bis zur Fälligkeit des Darlehens anzulegen.“
Gemäß den Ausführungen in den erläuternden (Gesetzes-)Bemerkungen soll die
Stadt mit dieser Bestimmung verpflichtet werden, für die Rückzahlung von endfälligen Darlehen entsprechend vorzusorgen.
In den dazu in Vorjahren abgegebenen Stellungnahmen äußerte sich das Amt für
Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV insofern, als es sich der bestehenden
Problematik bewusst sei und dem Vorschlag der Kontrollabteilung vollinhaltlich beipflichte.
Vor dem Hintergrund dieser Stellungnahmen der Fachdienststelle aus Vorjahren
sowie aufgrund des Umstandes, dass auch im prüfungsgegenständlichen Jahr 2020
von der Stadt Innsbruck erneut endfällige Ausleihungen (EIB € 5.960.000,00 endfällig im Jahr 2035, Hypo € 7.500.000,00 endfällig im Jahr 2040) beansprucht worden sind, hielt die Kontrollabteilung ihre Empfehlung aufrecht und rief diese auch
anlässlich der Prüfung des Entwurfes des Rechnungsabschlusses 2020 wieder in
Erinnerung.
Sowohl im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Bericht als auch zur aktuellen
Follow up – Einschau 2021 sagte die Geschäftsstelle Haushaltswesen und Controlling (wiederum) zu, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Von der Kontrollabteilung wurde anlässlich der Prüfung des Entwurfes des Rechnungsabschlusses 2020 unter Bezugnahme auf die maßgeblichen internationalen
Prüfstandards (wie bereits bei der Prüfung der Jahresrechnung 2016) erneut auf die
Zl. KA-18249/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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