Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.84

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Hinsichtlich der Projektsteuerung errechnete die IIG KG bestimmt durch einen Stundensatz in Höhe von € 75,00 und tatsächlichen Zeitaufwand von 64,02 Stunden,
zuzüglich 3 % Nebenkosten, ein Honorar von rd. € 4.946,00.
Aus Sicht der Kontrollabteilung galt es zu klären, ob es sich bei den oben angeführten Bauwerkskosten der IIG KG um zahlungswirksame Beträge (Mischbetrag aus
Netto- und Bruttosummen) handelt. Für den Fall, dass die Kostengruppierung Bauwerkskosten Umsatzsteuerbeträge beinhalten, wurde der IIG KG empfohlen, die
Höhe der geplanten Bauwerkskosten (KG 2 bis KG 4) einer neuerlichen Prüfung zu
unterziehen und den sich allenfalls verringernden Betrag an Eigenleistungen der
Stadt Innsbruck vorzuschreiben.
In ihrer Stellungnahme hat die IIG KG darüber berichtet, dass die Kosten geprüft
worden sind und der Stadt Innsbruck ein um ca. € 1.828,00 verringerter Betrag an
Eigenleistungen vorgeschrieben werde.
Die aktuelle Follow up – Einschau 2021 in dieser Angelegenheit hat gezeigt, dass
die IIG KG den oben genannten Betrag am 03.02.2022 (Ausgleichsdatum im städtischen Buchhaltungsprogramm) der Stadt Innsbruck überwiesen hat.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Die IIG KG hat der Stadt Innsbruck mit Datum 24.01.2019 die von ihr bis zu diesem
Zeitpunkt geleisteten Zahlungen bekannt gegeben und um Anweisung eines Betrages in Höhe von € 320.322,19 ersucht.
Folglich hat die Stadt Innsbruck den ihr in Rechnung gestellten Betrag im Rahmen
einer Sammelbuchung am 05.02.2019 zur Auszahlung gebracht. Die Verbuchung
erfolgte im AOH des Rechnungsabschlusses 2019 auf der hierfür vorgesehenen
Post 775010 – Kapitaltransfers an Unternehmen des Unterabschnittes 289000 –
Kapitaltransferzahlung, sonstige Einrichtungen und Maßnahmen.
Am 04.08.2020 hat die IIG KG der Stadt Innsbruck „nach dem geschlossenen Vergleich … die entsprechende Zwischenabrechnung …“ übermittelt und um Anordnung der damals noch offenen Forderung in Höhe von € 405.177,01 ersucht.
Im Zuge ihrer Prüfung teilte das damaligen Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft
der MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung diesbezüglich mit, dass
eben genannter Betrag noch nicht überwiesen worden ist bzw. nicht überwiesen
werden konnte, da im Jahr 2020 für diesen Zweck kein Budget vorhanden war.
Außerdem sei noch unklar, ob der Betrag überhaupt von der Stadt Innsbruck überwiesen werde oder ob die Kosten von der IIG KG selbständig zu tragen seien.
Im Konnex damit hat die Kontrollabteilung darauf verwiesen, dass der GR in seiner
am 30.04.2020 abgehaltenen, nicht öffentlichen Sitzung dem bedingt abgeschlossenen Vergleich zwischen der IIG KG und den Architekten zugestimmt und zugleich
die IIG KG beauftragt und ermächtigt hat, die Vergleichssumme von brutto
rd. € 436,1 Tsd. an die Architekten bzw. deren Rechtsvertreter zu überweisen. Im
gegenständlichen GR-Beschluss findet sich jedoch keine protokollierte Andeutung
hinsichtlich der Übernahme dieser Kosten durch die Stadt Innsbruck.

Zl. KA-18249/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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