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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_27_03_2014_gsw.pdf

- S.113

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Der in der Bilanz per 31.12.2012 ausgewiesene Haftungsbetrag in Höhe von
€ 96.218,16 setzte sich gemäß den Berechnungsangaben des Wirtschaftsprüfers
aus der Summe der zu diesem Stichtag noch offenen Leasingraten sowie der vom
Leasingunternehmen am 13.12.2012 fakturierten und zum Jahresende 2012 unbeglichen gewesenen Umsatzsteuer zuzüglich Verzugszinsen zusammen. Zu der
bilanziell ausgewiesenen Höhe der Garantie merkte die Kontrollabteilung an, dass
der Wirtschaftsprüfer bei der Berechnung der Höhe des Haftungsbetrages offenbar
davon ausgegangen ist, dass die Ratenzahlungen im Oktober des Jahres 2012
begonnen haben. Diese Annahme war für die Kontrollabteilung anhand der bereitgestellten Prüfungsunterlagen jedoch nicht zweifelsfrei bestätigt. Darüber hinaus
wurde von der Kontrollabteilung darauf hingewiesen, dass die monatlichen Raten
sowohl einen Tilgungs- als auch einen Zinsanteil (für künftig anfallende Zinsbelastungen) enthalten und daher ihrer Meinung nach aus betriebswirtschaftlicher Sicht
eine künftige investitionsrechnerische Bewertung der Mietkaufraten (Barwert zum
jeweiligen Stichtag) überlegenswert erschien. Im Hinblick auf die künftigen bilanziellen Ausweise betreffend diese übernommene Haftung empfahl die Kontrollabteilung einerseits, beim Leasingunternehmen den exakten Rückzahlungsbeginn
abzuklären. Andererseits sollte mit dem Wirtschaftsprüfer eine künftige investitionsrechnerische Bewertung des Garantiebetrages geprüft bzw. in Erwägung gezogen werden.
Aktuell informierte die MHB in dieser Angelegenheit darüber, dass der Rückzahlungsbeginn entsprechend der Empfehlung der Kontrollabteilung abgeklärt worden
wäre und sich per 31.12.2012 als offener Garantiebetrag (inkl. nicht bezahlter Umsatzsteuer, Verzugszinsen und Spesen) eine Summe von € 98.824,16 ergeben
habe. Hinsichtlich der künftigen Darstellung in den Jahresabschlüssen der MHB
werde in Absprache mit dem Wirtschaftsprüfer die Vorgangsweise so gewählt,
dass der jeweils offene Garantiebetrag per 31.12. eines jeden Jahres beim Leasinggeber abgefragt und als Garantie unter der Bilanz als Eventualverbindlichkeit
ausgewiesen wird. Mit Stand 31.12.2013 betrage der offene Garantiebetrag
€ 69.634,07.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Für die Kontrollabteilung war der vom seinerzeitigen Geschäftsführer der MHB
argumentierte wirtschaftliche Hintergrund der Haftungsübernahme durchaus verständlich. Dennoch wurde von der Kontrollabteilung generell darauf hingewiesen,
dass ihrer Meinung nach die Übernahme von Bürgschaften für Mieter nicht zum
Aufgabenbereich der MHB zählen sollte. Auch im Sinne der Gleichbehandlung der
Mieter empfahl die Kontrollabteilung, künftig für Mieter keine Haftungen mehr zu
übernehmen. Dadurch sollte gewährleistet bleiben, dass das mit Investitionen verbundene unternehmerische Risiko alleine bei den Mietern verbleibt. Eine Unterstützung der Mieter bei Investitionen kann durch die MHB – wie im gegenständlichen Fall auch praktiziert – falls notwendig durch Investitionsförderungen in Form
von betraglich und zeitlich begrenzten Mietzinsreduktionen erfolgen.
Zur Follow up – Einschau bestätigte die MHB, dass die von der Kontrollabteilung
vorgeschlagene Vorgangsweise bei den wöchentlichen Jour-fixe-Terminen besprochen worden wäre und künftig in das IKS aufgenommen werden würde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Zl. KA-00135/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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