Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.119
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Textziffer
Die Berichtigung der Mieteinnahmen ist aus den der Kontrollabteilung im Zuge der
Follow up – Einschau 2021 ausgehändigten Unterlagen nachvollziehbar.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Außerdem wurde vereinbart, dass der Vermieter berechtigt ist, zur Deckung der
Betriebskosten eine Betriebskostenpauschale von monatlich € 120,00 einzuheben.
Darauf Bezug nehmend stellte die Kontrollabteilung fest, dass der Mieter für die
Monate Jänner bis Mai 2019 (wie in den Vorjahren) und für den Zeitraum Juni 2019
bis Februar 2020 Betriebskostenvorauszahlungen in Höhe von monatlich € 100,00
bzw. € 150,00 geleistet hat. Mit März 2020 ist die monatliche Vorauszahlung auf
€ 120,00 reduziert worden. Auf die Entwicklung der Höhe der Abschlagszahlungen
hin angesprochen, erhielt die Kontrollabteilung die Auskunft, dass „die Pauschale
nicht schriftlich vereinbart …“ wurde und der Mieter „… einfach selbst die Höhe der
Vorauszahlung bestimmt hat“.
Die Betriebskosten haben sich für die vertraglich festgelegten Räumlichkeiten im
Jahr 2019 auf brutto € 724,43 (Vorjahr: brutto € 702,24) belaufen. Nach Abzug der
im Jahr 2018 geleisteten Abschlagszahlungen errechnete sich für den Mieter eine
Gutschrift in Höhe von € 497,76, im Jahr 2019 ist dem Vertragspartner ein Betrag
von € 825,56 gutgeschrieben bzw. ausbezahlt worden.
In der Praxis wird die Berechnung einer angemessenen Betriebskostenvorauszahlung nach Vorliegen einer ordnungsgemäß erstellten Betriebskostenabrechnung
durchgeführt, weshalb die Kontrollabteilung Bezug nehmend auf ihre Ausführungen
die Ansicht vertrat, den zur Deckung der Betriebskosten festzulegenden Betrag nicht
durch den Mieter bestimmen zu lassen, sondern diesen künftig dem (jährlichen)
Ergebnis der Betriebskostenabrechnung anzupassen.
Im Hinblick darauf äußerte der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“, dass die „a-conto
Zahlungen für die Betriebskosten an die Vorjahres-Abrechnung angeglichen und
dem Mieter vorgeschrieben wurden.“
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2021 hat der Verein „Alpenzoo InnsbruckTirol“ auf die bereits im Anhörungsverfahren abgegebene Stellungnahme verwiesen. Um einen Nachweis in dieser Sache bemüht, hat die Kontrollabteilung mittels
einer zusätzlichen Anfrage um Übermittlung diesbezüglicher Unterlagen ersucht,
aus welchen die Höhe sowie Vorschreibung der (neuen) Akontozahlung ersichtlich
ist. Daraufhin wurde der Kontrollabteilung ein Schreiben des Vereins an den Mieter
vom 01.03.2021 übermittelt. Diesem ist zu entnehmen, dass „aufgrund der aktuellen
BK-Abrechnung“ um eine Anpassung der Vorauszahlungen ersucht werde. Infolgedessen werde „um Überweisung von monatlich € 120,00 auf Konto Alpenzoo“
gebeten.
Zl. KA-18249/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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