Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.169
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Aufgrund der GR-Wahl am 22.04.2018 bzw. 06.05.2018 (Stichwahl
Bürgermeister)
wurden
die
Transferzahlungen
bezüglich
Personalkosten GR-Klubs für das 1. Halbjahr 2018 für fünf Monate
nach der (alten) GOGR (16.05.2012) berechnet und zur Anweisung
gebracht. Die restlichen sieben Monate wurden dann gemäß der neu
bewerteten Geschäftsordnung des Gemeinderates, seiner
Ausschüsse und des Stadtsenates der Landeshauptstadt ermittelt
und den betreffenden Klubs überwiesen.
Abgeltung Personalkosten –
GR-Klubs 2018 - 2021
Mit nachfolgender Tabelle stellte die Kontrollabteilung die Entwicklung
der Abgeltungen der Personalkosten der Mitarbeiter der einzelnen
Gemeinderatsklubs
gemäß
der
Geschäftsordnung
des
Gemeinderates, seiner Ausschüsse und des Stadtsenates der
Landeshauptstadt Innsbruck (vom 12.07.2018) basierend auf den
Jahresrechnungen für die Jahre 2018 bis 2020 bzw. 2021
(lt. Buchungsjournal) dar.
Abgeltung Personalkosten GR-Klubs gemäß § 14 Abs. 5 GOGR
Gemeinderatsklubs
(Mandate)
städtische Transferzahlungen in Euro
2021
2020
2019
2018
GRÜNEN
(10)
86.068,50
84.837,38
82.959,38
69.313,42
FPÖ
(8)
74.692,36
75.415,44
78.939,07
54.592,15
Für Innsbruck
(7)
86.077,50
84.837,38
82.968,38
69.313,42
ÖVP
(6)
47.380,46
81.839,61
69.398,88
69.313,42
SPÖ
(4)
57.379,00
56.558,26
52.979,83
49.170,24
351.597,82
383.488,07
367.245,54
311.702,65
Gesamt
Im Beobachtungszeitraum (2018 bis 2021) hat die Stadt Innsbruck
Transferzahlungen in Höhe von insgesamt € 1.414.034,08 an alle
Gemeinderatsklubs zur Abgeltung der tatsächlichen und
nachgewiesenen Personalkosten der bei ihnen beschäftigten
Dienstnehmer geleistet.
Darüber hinaus wurde im Rechnungsjahr 2018 noch eine weitere
Transferzahlung in Höhe von € 8.754,02 an die „Freie Liste – Rudi
Federspiel“ überwiesen. Dieser Betrag umfasst eine Nachzahlung für
das Jahr 2017 und eine Vorauszahlung für das erste Halbjahr 2018
(5 Monate).
6 Räumlichkeiten für Mitglieder des Stadtsenates
Ressortführung im
eigenen und
übertragenen
Wirkungsbereich
Wie bereits im Bericht ausgeführt wurde mit Beschluss des
Gemeinderates vom 18.03.2011 eine umfassende Reform des
Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) eingeleitet,
insbesondere wurde die Übertragung von Aufgaben des
Bürgermeisters auf amtsführende Stadträte (Ressortführung im
eigenen und übertragenen Wirkungsbereich) zur Gänze neu geregelt.
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Zl. KA-14086/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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