Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf
- S.12
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€ 600,--. PolizeischülerInnen bekommen
netto € 1.400,--. Das ist jener Spannungsbereich, in dem der Handlungsbedarf der
Stadt Innsbruck liegt.
Freifahrten auf allen Linien des Verkehrsverbunds Tirol (VVT) in Form eines Tirol Tickets könnte beispielsweise ein Anreiz sein.
Ausreichende Angebote für Kinderbetreuung, Schaffung von Dienstwohnungen und
Vorrang auf der Vormerkliste für städtische
Wohnungen sind weitere Anreize, die ich
schon öfter erwähnt habe.
Wichtig ist auch die Umsetzung abwechslungsreicher Diensteinteilungen, damit
Burnout, Frühpensionierung oder Kündigung vermieden werden können. Hinzu
kommen natürlich auch eine faire Bezahlung und ein respektvoller, wertschätzender
Umgang mit den Beschäftigten. Das sind
nur einige der notwendigen Maßnahmen.
Die Anerkennung der Pflege als Schwerarbeit wäre dringend erforderlich. 85 % der
PflegerInnen sind Frauen und sie leisten
Schwerarbeit. Die Förderung der Fortbildung auch für ältere Beschäftigte ohne finanzielle Benachteiligung ist ein weiterer
Punkt, der Wertschätzung ausdrückt.
Zusätzlich sollte die Stadt Innsbruck Anstrengungen unternehmen, um mit gezielten
Marketing-Maßnahmen den Pflegeberuf zu
bewerben, damit auch das Ehrenamt in seiner Bedeutung hervorgehoben wird. Allerdings sollte auch immer wieder an die moralische Verpflichtung der Angehörigen erinnert werden, dass die zu Pflegenden soziale
Hinwendung dringend benötigen. Ich danke
den Angehörigen, die diese Verantwortung
wahrnehmen, genauso wie jenen Menschen, die das ehrenamtlich machen.
Abschließend fordere ich nochmals die rasche Einberufung eines runden Tisches mit
anerkannten ExpertInnen und der Politik,
denn es herrscht Pflegenotstand. Dazu
werde ich heute auch einen Antrag einbringen. (Beifall)
GRin Dengg: Lassen Sie mich meinen Beitrag zur Aktuellen Stunde mit einer Aussendung des Landes Tirol vom 20.04.2021,
also von vor genau einem Jahr, beginnen.
LH Platter sagte damals:
"Tirol erhebt den Anspruch, bundesweit der
Bevölkerung die beste Pflege anbieten zu
können. Auf Basis bisher Erreichtem, stellen
GR-Sitzung 20.04.2022
wir heute die Weichen für die Pflege der Zukunft in Tirol. Denn jene, die Betreuung und
Unterstützung benötigen, müssen sich darauf verlassen können, dass diese zur Verfügung steht - und zwar flexibel, wohnortnahe und in höchster Qualität."
Der ehemalige LR Mag. Dr. Tilg stellte Personalpools in Aussicht. Diese sollten den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein breites
und abwechslungsreiches Arbeitsfeld bieten. Unterstützung würden pflegende Angehörige bei den Care-Management- Bezirksstellen u. a. auch bei uns in der Stadt Innsbruck finden. Geplant ist diese Bezirksstelle
für das heurige Jahr.
Mit der Richtlinie zur spezialisierten Kurzzeitpflege zuhause könnten pflegende Angehörige je nach Bedarf Pflegeunterstützung für eine gewisse Zeit anfordern. Bei
näherer Betrachtung der derzeitigen Situation wird aber klar, dass die für die Pflege
angekündigten Weichen aus dem Landhaus
bis jetzt nicht in die Praxis umgesetzt wurden.
Mag. Strickner, Bereichsleiter für mobile
Pflege und Betreuung der Innsbrucker Soziale Dienste GmbH (ISD), gab bei seinem Interview mit den Bezirksblättern am
27.01.2022 Einblicke in den Pflegealltag:
"Es reicht nicht, Schmerzensgeld zu verteilen, denn wir befinden uns generell in einer
Situation, in der die Zahl jener, die ins arbeitsfähige Alter kommen, stark abnimmt.
Die Zahl derer, die älter werden, womit auch
die Wahrscheinlichkeit der Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit steigt, nimmt hingegen stark zu.
Die Anzahl der bevorstehenden Pensionierungen verschärft zudem das Problem. wobei die Personalsituation schon seit langer
Zeit unbefriedigend ist. Seit Jahrzehnten ist
bekannt, dass wir auf diese Personalnot zusteuern. Unternommen wurde nahezu
nichts."
Weiters führt Mag. Strickner aus, dass der
Pflegebereich mit der Lösung des Personalproblems steht und fällt. Wenn dieses
Thema nicht umgehend höchste Priorität
genießt, können wir uns alle anderen Maßnahmen sparen. Es reicht nicht öffentlichkeitswirksam Schmerzensgeld - wie die
€ 500,-- wegen der Pandemie - zu verteilen
oder Werbetafeln aufzustellen.