Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf
- S.31
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mehr aufrechterhalten kann, ist das die Vorgehensweise, damit in jedem Haus die Betreuung für dringende Fälle aufrechterhalten
werden kann.
In anderen Landeshauptstädten war das
teilweise nicht der Fall, weil man nicht so
vorausschauend agiert hat. Am Samstag
wurde den Eltern mitgeteilt, dass es am
Montag keine Kinderbetreuung geben wird.
Da darf ich wirklich allen danken, die diese
Vorgehensweise von Anfang an mitunterstützt haben.
Wir haben überprüft, wie viele Tage ausgefallen beziehungsweise wie weit uns die Eltern entgegengekommen sind. Es ist keine
Entschuldigung für die Tatsache, dass man
die Betreuungssituation nicht wunschgemäß
aufrechterhalten konnte, aber es ist ein Entgegenkommen unsererseits, wenn eine Monatsgebühr nicht vorgeschrieben wird.
Von den privaten Kinderkrippen sind an uns
auch einzelne Fälle herangetragen worden,
da die Covid-Elternersatzmöglichkeit bereits
während des Lockdowns verbraucht wurde.
Damit sind wir für die privaten Kinderkrippen
eine gute Partnerin und die städtischen Einrichtungen sollen dem auch in nichts nachstehen.
Bei dieser Gelegenheit vielen Dank an das
elementarpädagogische Personal in den
Einrichtungen, die eine sehr schwierige Situation hatten, die von Tag zu Tag entscheiden mussten und für die Kinder in dieser
schwierigen Zeit da waren.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
19.04.2022 (Seite 379) wird angenommen.
20.
V KJ 03463/2022
Sonderförderung: Entfall der Elternbeiträge durch COVID-19 in
privaten Kinderbetreuungseinrichtungen in Innsbruck während der
Phase von November 2021 bis
Februar 2022
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 19.04.2022:
Den privaten Innsbrucker Kinderbetreuungseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Schülerhorte), die Covid-bedingt
GR-Sitzung 20.04.2022
zwischen November 2021 bis Februar 2022
um Betreuung zu Hause ersuchen mussten
und denen durch den Ausfall von Elternbeiträgen somit finanzielle Mindereinnahmen
entstanden sind, soll eine gedeckelte Sonderförderung für den betreffenden Zeitraum
gewährt werden.
Die budgetäre Bedeckung erfolgt über die
Kostenstelle 1.249000.757550.
Bgm. Willi übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv. Lassenberger.
GR Mag. Stoll referiert die Anträge des
Ausschusses für Finanzen, Subventionen
und Beteiligungen vom 11.04.2022:
21.
Über- oder außerplanmäßige Mittelverwendungen 2022
21.1
Wiltener Sängerknaben - Förderung der Musikpflege
GR Mag. Stoll referiert den Antrag des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und
Beteiligungen vom 11.04.2022,
zur Förderung der Musikpflege für die Wiltener Sängerknaben € 85.000,-- zu genehmigen.
Dieser Punkt betrifft die Wiltener Sängerknaben. Wie wir im Ausschuss bereits angesprochen haben, bekommen sie insgesamt € 135.000,--. € 50.000,-- werden aus
dem Kulturtopf bezahlt und € 85.000,-- entsprechen den Personalkosten, die in der
Vergangenheit für eine/n StimmbildnerIn bezahlt wurden.
Mir geht es gar nicht um den Inhalt. Ich
denke nur, dass die € 85.000,-- aus den bereits beschlossenen Personalkosten bezahlt
werden müssten. Daher ist aus meiner Sicht
eine falsche Bedeckung angegeben. Im
Ausschuss erhielten wir keine zufriedenstellende Antwort. Wenn man den Akt liest, wird
von einer Bedeckung aus der Kopfquote gesprochen. Daher nochmals, es geht nicht
um den Inhalt, sondern um die Bedeckung.
Aus meiner Sicht müsste man das abändern.
Bgm. Willi: Das kann ich aufklären. Die
Wiltener Sängerknaben haben früher aus