Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf
- S.43
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- 392 -
"Fragen an das Büro des Bürgermeisters bezüglich der Vollmachtserklärung und Ermächtigung von Bgm. Willi für seine Büroleiterin Tabea Eichhorn BA MSc."
Im Übrigen wäre es nicht schlecht gewesen,
wenn wir heute noch direkt Fragen an die
Büroleiterin hätten stellen können, aber sie
ist nicht da.
"Frage 1.: Wann wurde die Vollmacht ausgestellt?
Diese Vollmacht wurde am 14.06.2018 ausgestellt.
Frage 2.: Wie wurde die Vollmacht der Büroleiterin übermittelt?
Da schreibt ein Amt etwas anderes als in
der Anfragebeantwortung gestanden ist.
Wir konnten die Unterschriftenermächtigung
einsehen - ich leider nur in Kopie und nicht
im Original. Ich lese sie nun kurz vor, damit
alle wissen, was in der Vollmacht steht:
"Unterschriftenermächtigung zur Unterzeichnung von Geschäftsstücken.
Hiermit wird Stabstellenleiterin Tabea Eichhorn nach § 46 der Geschäftsordnung des
Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) ermächtigt, für den Bürgermeister Schriftstücke zu unterzeichnen.
Der Bürgermeister Georg Willi"
Dies geschah persönlich durch Übergabe
des Schriftstücks.
Darunter steht mit Filzstift das Datum
04.06.2018 geschrieben.
Frage 3.: Wann erfolgten die Kundmachung
der Vollmacht und die Information an die
verschiedenen Ämter und an welche?"
Dazu habe ich eine Frage direkt an Herrn
Bürgermeister, denn ich habe nochmals den
Bericht der Kontrollabteilung gelesen. Dort
ist angeführt, im Anhörungsverfahren hat
das Büro des Bürgermeisters der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass zur Zahlungsfreigabe eine schriftliche Vollmacht des Bürgermeisters vorliegt.
Wir sind davon ausgegangen, dass die Ämter wissen müssten, dass es eine solche
Vollmacht gibt. Die Antwort lautete:
"Eine Kundmachung von Vollmachten ist
nicht vorgesehen.
Frage 4.: Ist eine solche Vollmacht stadtrechtskonform erfolgt bzw. darf Herr Bürgermeister eine solche Vollmacht überhaupt
ausstellen?"
Die Antwort auf diese Frage wurde mit "Ja"
beantwortet.
Das waren die Fragen, die die Vollmacht
betrafen. Es hat dann noch weitere Fragen
bezüglich der Bezahlung der Gastgartengebühr für das Café "Toscana" durch den Bürgermeister gegeben. Dazu werde ich jetzt
aber nur eine Frage und die Antwort vorlesen:
"Wann wurde dem Café "Toscana" fälschlicherweise eine zu hohe Gastgartengebühr
verrechnet und in welcher Höhe."
Das ist ja aus der Beantwortung einer Anfrage, die wir gestellt haben, nicht hervorgegangen. Das Amt hat dazu geschrieben:
"Es wurden seitens der Verkehrsbehörde
keine fehlerhaften Gebühren und Abgaben
aufgrund eines fälschlicherweise angenommen Sachverhaltes vorgeschrieben."
Diese schriftliche Vollmacht, die wir bekommen haben, deckt sich aber nicht mit dem,
was im Kontrollausschuss gesagt wurde. Da
hat man angegeben, dass es für eine Zahlungsfreigabe eine schriftliche Ermächtigung
gegeben hat. Was wir gesehen haben ist eigentlich nur die Vollmacht, mit der die Stabstellenleiterin Schriftstücke unterfertigen
darf.
Meine Frage dazu, Herr Bürgermeister:
Vielleicht verstehe ich es nicht ganz, aber
was in der Kontrollabteilung von Seiten des
Bürgermeisterbüros gesagt wurde, deckt
sich nicht mit der Vollmacht. Daher die
Frage an Sie. Gibt es da noch eine zweite
Vollmacht, die noch nicht vorgelegt wurde?
Bgm. Willi: Das sehe ich nicht so. Im Übrigen haben wir jetzt die Bezahlung von diesen Beträgen aus den Verfügungsmitteln
umgestellt und ich zeichne die Dinge selbst
ab, aber die Vollmacht gilt weiterhin.
GR Depaoli: Ich muss trotzdem nochmals
nachfragen, denn was im Bericht der Kontrollabteilung angeführt wird und was uns
vorgelegt wurde, divergiert. Es ist nicht dasselbe.
Bgm. Willi: Es divergiert nicht.
GR-Sitzung 20.04.2022