Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf

- S.65

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Ich schlage vor, im Raum anwesende MandatarInnen abstimmen zu lassen. Grundsätzlich finde ich diese Genauigkeit aber
richtig. Vielleicht könnten wir hier einen
Kompromiss finden. GRin Mag.a Lutz ist aus
zeitökonomischen Gründen bereits zum
RednerInnenpult gegangen und hat deswegen bei einer vorherigen Abstimmung als
abwesend gegolten.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Soweit ich
weiß, sind Stimmen nur gültig, wenn sie am
Sitzplatz abgegeben werden. Grundsätzlich
gibt es keine Möglichkeit, diese Regeln zu
ändern. Die Stimmabgabe bedingt die Einnahme des Sitzplatzes. Als ich gewählt
wurde, hat man es mir so mitgeteilt. Ich
kann es in Zukunft gerne anders handhaben, aber glaube, laut Geschäftsordnung
des Gemeinderates (GOGR) ist es nicht
möglich.
GR Mag. Krackl: Zur Geschäftsordnung!
Ich zitiere § 39 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR):
"Die mündliche Abstimmung erfolgt durch
Aufheben einer Hand. Über Anordnung des
Vorsitzenden auch durch Erheben von den
Sitzen, oder durch Namensaufruf in alphabetischer Reihenfolge."
Anhand des Beispiels von GRin Heisz hätte
GRin Mag.a Lutz auch die Hand heben können, als sie beim RednerInnenpult gestanden ist. In der Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR) steht nicht dezidiert,
man muss am Platz sitzen. Natürlich ist die
Regelung sinnvoll, weil eine Abstimmung
ansonsten schwer nachzuvollziehen ist,
wenn sich die MandatarInnen nicht am Platz
befinden.
Wenn jemand nicht am Platz ist, aber sichtbar die Hand hebt, sehe ich dennoch kein
Problem darin, die Stimmabgabe gelten zu
lassen. Das ist nur meine Meinung.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: In der Vergangenheit haben wir es immer locker gehandhabt. Vorhin hat es Enthaltungsmeldungen
von Personen gegeben, die gar nicht im
Raum waren. Dann kamen Befangenheitsmeldungen von MandatarInnen hinzu, die
sich auch nicht im Raum befunden haben.
So wird es für die Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat schwierig, nachzuvollziehen, ob ein reduziertes Abstimmungsquorum vorhanden ist.
GR-Sitzung 20.04.2022

GR Mayer: Zur Geschäftsordnung. Ich
schließe mich GR Mag. Krackl an. Wir alle
wissen aus Erfahrung, dass man während
einer zehnstündigen Sitzung ein wenig
herum geht. Dabei als nicht anwesend gewertet zu werden, halte ich für ein wenig
übertrieben. Solange ich im Raum bin, sollte
meine Stimme gezählt werden.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Die Argumentation ist durchaus nachvollziehbar und richtig, aber Sie müssen verstehen, dass es als
Vorsitzender während einer Abstimmung
nicht einfach ist, 40 Stimmen zu zählen,
wenn niemand auf seinem/ihrem Platz ist.
GRin Duftner: Zur Geschäftsordnung. Wir
wissen, was diese Diskussion ausgelöst
hat. GR Buchacher muss seine Befangenheit persönlich ankündigen, anstatt sie
durch KollegInnen seiner Fraktion anzumelden.
Darf ich den Vorschlag machen, zum bisherigen Vorgehen zurückzukehren. Die Thematik kann im Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss behandelt werden.
Ich schlage vor, diesen Punkt dort zu diskutieren.
GR Onay: Zur Geschäftsordnung. Ich finde
nicht, dass es eine Frage für den Rechts-,
Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss
ist. (Unruhe im Saal)
Bgm.-Stellv. Lassenberger, ich bitte darum,
die Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR) in dieser Frage etwas lockerer anzuwenden. Im Gemeinderat befinden sich
Menschen mit künstlichen Hüftgelenken.
Wir haben KollegInnen hier, die Rückenschmerzen haben und manchmal aufstehen
müssen. Wenn MandatarInnen im Raum
sind, sollten ihre Stimmen gezählt werden.
Hier bitte ich die Sitzungsführung um eine
tolerante Auslegung der Geschäftsordnung
des Gemeinderates (GOGR).
GR Mag. Falch: Zur Geschäftsordnung.
Der Gemeinderat besteht aus vielen jungen
MandatarInnen. Es gibt aber auch ein oder
zwei ältere KollegInnen hier. Wenn die Sitzungen mehrere Stunden andauern, ist es
nett, aufstehen zu dürfen. StR Federspiel
steht auch manchmal auf und bewegt sich
im Raum.
Es macht Sinn, abstimmen zu dürfen, solange man sich im Saal befindet. Das wäre