Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf

- S.72

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- 421 -

straße 12a (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. HW-B15), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016 wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 4
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
40.

41.

Bauunternehmen als Vertretung
des Eigentümers, Bebauungsplanänderung
Der Akt wird in der nicht öffentlichen Sitzung
behandelt.
Bgm. Willi unterbricht um 15:15 Uhr die Sitzung. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit werden die Beratungen um 15:35
Uhr fortgesetzt.
Zu Punkt 10.
4710/2022
Projekt "BAREWO - Baukasten für
ressourcenschonendes Wohnen Nachbarschaften als Akteure des
Wandels für Klimaschutz und ressourcenschonende Lebensstile",
Förderungsvertrag und Konsortialvertrag

MagIbk/38981/SP-BB-MS/1
Bebauungsplan Nr. HÖ-B22, Mariahilf - St. Nikolaus, Fallbachgasse, Bereich Fallbachgasse 6
und 8 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. HÖ-B15), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist keine Stellungnahme eingegangen.
Die geforderte privatrechtliche Vereinbarung
liegt vor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Buchacher, 1 Stimme):
Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ und ALI,
5 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
07.04.2022:
Der Bebauungsplan Nr. HÖ-B22, Mariahilf St. Nikolaus, Fallbachgasse, Bereich Fallbachgasse 6 und 8 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. HÖ-B15), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016 wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen sowie die örtlichen Bauvorschriften außer Kraft.

GR-Sitzung 20.04.2022

MagIbk/35243/SP-PA-HA/1

Bgm. Willi: Ich komme nun zum verschobenen Tagesordnungspunkt vom Vormittag.
Aufgrund von 23 Stimmenthaltungen konnte
über den Antrag nicht abgestimmt werden.
42.

Einbringung von dringenden Anfragen

Bgm. Willi teilt mit, dass innerhalb der vorgesehenen Frist zwei dringende Anfragen
eingelangt sind, deren Beantwortung unter
dem entsprechenden Tagesordnungspunkt
erfolgen wird. Er bringt diese Anfragen zur
Kenntnis.
42.1

MagIbk/41563/GfGR-AF/36/2022
Städtische Kollegialorgane wie
Beiräte, Arbeitsgruppen, Steuerungsgruppen etc., Einrichtung,
Zusammensetzung und Tätigkeit
(FPÖ)

Bgm. Willi verliest
beiliegende dringende Anfrage der FPÖ.