Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf
- S.144
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Textziffer
Die Neuordnung der entsprechenden Fachaufgaben und Produktziele werde lt.
Stellungnahme des Büros des Bürgermeisters von der Geschäftsstelle Kommunikation und Medien angegangen und finalisiert. In diesem Zusammenhang sei des
Weiteren geplant, Basisprozesse im Rahmen der Produktdatenbank anzulegen.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2020 informierte die Geschäftsstelle für Kommunikation und Medien, dass gemeinsam mit der im Jahr 2020 neu installierten
Geschäftsstelle Marke und Markenkommunikation sowie der Geschäftsstelle für
Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung an der Aktualisierung der Produktbeschreibungen gearbeitet wird. Der Prozess wurde mit 25.01.2020 gestartet und soll im
I. bzw. II. Quartal 2021 abgeschlossen sein.
Erneut nach dem Stand der Umsetzung befragt sind der Kontrollabteilung adaptierte
Produktbeschreibungen und -ziele sowie Fachaufgaben der Geschäftsstelle Kommunikation und Medien übermittelt worden. Demnach ist sie für die Kernprodukte
0123 – Externe Kommunikation, 0122 – Interne Kommunikation, 0123 – Social
Media und 0124 – Website www.innsbruck.gv.at verantwortlich.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
Prüfung Teilbereiche Ankauf und Vermietung Stadtbibliothek
(Bericht vom 27.08.2019)
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Die Finanzierung des Ankaufs von Flächen im Pema II-Gebäude erfolgte durch die
IIG KG im Wege der Beanspruchung von zwei Bankdarlehen (ein fix verzinstes und
ein variabel verzinstes Darlehen). Mitte Mai 2019 wurde von der IIG KG beim variabel verzinsten Darlehen eine Sondertilgung in Höhe von insgesamt € 52.107,19 vorgenommen. Gemäß Mitteilung der zuständigen Sachbearbeiterin bei der IIG KG
beinhaltete diese Gesamtsumme einerseits einen Betrag von € 43.633,79 für nicht
zu beanspruchen gewesene Darlehensmittel in Bezug auf die per 17.04.2019
erstellte (Projekt-)Endabrechnung. Andererseits betraf der Restbetrag von
€ 8.473,40 die von der IIG KG vorgenommene Vorsteuerkorrektur (Gutschrift) für
das Jahr 2018.
Die von der IIG KG im Rahmen der (Projekt-)Endabrechnung per 17.04.2019 dokumentierten Vorsteuerkorrekturen im Hinblick auf die nicht abzugsfähigen Vorsteuern
waren für die Kontrollabteilung grundsätzlich nachvollziehbar. Lediglich bei der
Ermittlung der dahingehenden Vorsteuerkorrekturen für das Jahr 2018 errechnete
die Kontrollabteilung einen um € 5.622,27 geringeren (Gutschrifts-)Betrag.
Die Kontrollabteilung empfahl der IIG KG, den von ihr im Detail beschriebenen Sachverhalt zu überprüfen und allenfalls die durchgeführte Vorsteuerkorrektur für das
Jahr 2018 entsprechend zu bereinigen.
In der damaligen Stellungnahme bestätigte die IIG KG den von der Kontrollabteilung
aufgezeigten Umstand. Weiterführend wurde seinerzeit von der IIG KG erwähnt,
dass die von der Kontrollabteilung identifizierte Zahlung, aufgrund derer sich die
fehlerhafte Vorsteuerkorrektur ergeben hatte, durch eine am 25.06.2019 erfolgte
Umbuchung mittlerweile richtig zugeordnet und dadurch die falsche Vorsteuerkorrektur wieder zurückgenommen worden war.
Zl. KA-18249/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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