Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf
- S.166
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unterzeichnet worden ist. Dieser Verzicht galt dem unterzeichneten Schriftstück
zufolge bis 31.12.2021.
Zur aktuellen Follow up – Einschau 2021 informierte die Geschäftsführung der
Gesellschaft darüber, dass der Verjährungsverzicht – mangels höchstgerichtlicher
Entscheidungen – vorerst um ein weiteres Jahr bis 31.12.2022 verlängert worden
ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
4 Berichte über laufende Gebarungsüberwachungen/Belegkontrollen
4.1 Bericht über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck
IV. Quartal 2020
(Bericht vom 29.03.2021)
Schneeabladerampe Innrain
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Im Zuge der laufenden Gebarungsüberwachung wurde die Kontrollabteilung auf
eine zwischen der Stadt Innsbruck und der Tirol Kliniken GmbH Ende des Jahres
2017 abgeschlossene Nutzungsvereinbarung aufmerksam. Inhaltlich bezieht sich
diese Vereinbarung auf die Mitbenutzungsmöglichkeit der wasserrechtlich bewilligten Schneeabladerampe der Stadt Innsbruck am Standort Innrain zur Entsorgung
von Räumschnee aus dem Klinik-Areal.
Dabei stellte die Kontrollabteilung fest, dass zum damaligen Prüfungszeitpunkt eine
Vorschreibung und Bezahlung des vereinbarten jährlichen Entgeltes in Höhe von
(netto) € 5.000,00 lediglich für die Jahre 2017 und 2018 zu verzeichnen war. Für die
seinerzeitigen Jahre 2019 und 2020 war eine Zahlung der Tirol Kliniken GmbH nicht
festzustellen.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Straßenbetrieb der MA III, den aufgezeigten Sachverhalt zu prüfen und gegebenenfalls eine nachträgliche Vorschreibung der ausständigen Nutzungsentgelte vorzunehmen. Weiters wurde angeregt,
künftig auf eine vertragskonforme Vorschreibung zu achten, sodass die Bezahlung
des jährlichen Nutzungsentgeltes bis zum 01.12. eines jeden Jahres erfolgen kann.
Im damaligen Anhörungsverfahren bestätigte die betroffene Fachdienststelle, dass
die Entgeltvorschreibungen für die Jahre 2019 und 2020 nachgeholt und inzwischen
erledigt wären. Anlässlich der aktuellen Follow up – Einschau 2021 wurden der Kontrollabteilung die (Vorschreibungs- und Zahlungs-)Nachweise für die beanstandeten
Jahre (Saisonen) beigebracht. Zudem wurde der Kontrollabteilung auch die für die
aktuelle Wintersaison 2021/2022 geltende Vorschreibung bereitgestellt, welche von
der Vertragspartnerin am 07.12.2021 bezahlt worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
Zl. KA-18249/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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