Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf

- S.168

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Von dem in der MA IV damals zuständigen Mitarbeiter der Beteiligungsverwaltung
wurde jedoch seinerzeit ein Lösungsansatz darin gesehen (und an maßgebliche
Beteiligte vorgeschlagen), den Versuch eines allfälligen Grundtausches zu unternehmen bzw. dahingehende Möglichkeiten auszuloten. Dies in der Zeit bis Ende
des im Mietvertrag festgeschriebenen Kündigungsverzichtes der Stadt per
31.12.2021.
In Anbetracht des herannahenden Ablaufs des Kündigungsverzichtes der Stadt
Innsbruck per 31.12.2021 rief die Kontrollabteilung die gegenständliche Angelegenheit beim Amt für Sport der MA V (stellvertretend für die betroffenen städtischen
Fachdienststellen) in Erinnerung.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme informierte das Amt für Sport u.a. darüber,
dass die OSVI seit Monaten (im Zuge der aktuellen OSVI-Masterplanentwicklungen
als auch im Zuge der zu aktualisierenden Homologierung der Bob-, Rodel- und
Skeletonbahn) mit dem betroffenen Grundstückseigentümer im Austausch stehe.
Zur Follow up – Einschau 2021 informierte das Amt für Sport über den aktuellen
Stand in Bezug auf die laufenden (Projekt-)Planungen der OSVI zur Wiedererreichung der im Jahr 2024 auslaufenden Homologierung für die Olympia Bob-, Rodelund Skeletonbahn. In Bezug auf das betreffende Grundstück sei man in konstruktiven Verhandlungen (allenfalls Grundtausch). Seitens der OSVI werde vorgeschlagen, erst dann, wenn die Projektabstimmung finalisiert ist (technisch notwendige
Bahnverlaufsadaptierungen) und die Grundstücksverhandlungen (erforderliche veränderte Grundinanspruchnahmen) abgeschlossen sind, definitiv zu klären, wer
zukünftig für die Pachtzahlungen an den privaten Grundeigentümer zuständig sein
soll, wenn es nicht ohnehin zu einem Grundstückstausch kommt. Gemäß Auskunft
der OSVI müsse sich dieses Thema aufgrund der notwendigen baulichen Adaptierungen (für die anstehende Homologierung) im kommenden Jahr klären.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

Zl. KA-18249/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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