Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf

- S.181

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2022
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Textziffer

Anschaffungskosten und folglich in Höhe des gesamten Kaufpreises in die Vermögensrechnung aufzunehmen. Dementsprechend wurde an das Referat Vermögensrechnung des Amtes für Rechnungswesen die Empfehlung ausgesprochen, die aufgezeigten Sachverhalte zu prüfen und ggf. entsprechende Änderungen vorzunehmen.
Im Anhörungsverfahren teilte das Amt für Rechnungswesen mit, der Empfehlung
der Kontrollabteilung zu entsprechen und die Korrekturen hinsichtlich der Kaufpreise
durchführen.
Im Zuge des diesjährigen Follow up informierte die Dienststelle, der Empfehlung der
Kontrollabteilung im Zuge des Rechnungsabschlusses 2021 zu entsprechen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

62

Die Kontrollabteilung wurde auf die Wohngebäude Weingartnerstraße 136-140
sowie Weingartnerstraße 152 aufmerksam. Diese waren zum Zeitpunkt der Prüfungseinschau nicht im Entwurf der Eröffnungsbilanz berücksichtigt und befinden
sich auf Grundstücken, an welchen die Stadt im Jahr 1993 ein Baurecht für die
Dauer von 80 Jahren erworben hat. Die Stadt hatte anschließend zwei Gesellschaften mit der Planung und Bauabwicklung für die auf diesen (Baurechts-)Grundstücken zu errichtenden Mietwohnungen beauftragt. Die Stadt trat hierbei als Bauherrin
auf und trug die damaligen Planungs- und Baukosten.
Die IISG zeichnet im Rahmen der Geschäftsbesorgung für die Hausverwaltung und
für Vertragsangelegenheiten verantwortlich. Gemäß Auskunft des Geschäftsbereichsleiters für Rechnungswesen sind diese Tätigkeiten im Wesentlichen auf die
Weiterverrechnung des Baurechtszinses an die beiden vorgenannten Wohnbaugesellschaften reduziert. Die eigentliche Verwaltung erfolgt gemäß Recherchen der
Kontrollabteilung durch die beiden gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften, die für
die Planung und Bauabwicklung beauftragt wurden.
Auf Basis der von der Kontrollabteilung geführten Recherchen ist die Stadt zum
gegenwärtigen Zeitpunkt Eigentümer der in Rede stehenden Wohngebäude Weingartnerstraße 136-140 und 152. Folglich wären diese in die Vermögensrechnung
der Stadt bzw. in die Eröffnungsbilanz aufzunehmen.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Rechnungswesen der MA IV, in Zusammenarbeit mit der IISG den dargestellten Sachverhalt hinsichtlich der beiden angeführten Wohngebäude zu prüfen und diese ggf. in die Eröffnungsbilanz aufzunehmen. Darüber hinaus sprach sich die Kontrollabteilung dafür aus, nochmals vertieft
zu prüfen, ob noch weitere Gebäude oder Bauten bestehen, die auf Baurechtsliegenschaften oder als Superädifikat auf fremden Grund errichtet wurden und im
Eigentum der Stadt stehen.
Im Anhörungsverfahren teilte das Amt für Rechnungswesen mit, der Empfehlung zu
entsprechen.

Zl. KA-18249/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

44