Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf

- S.205

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Anspruch nehmen werden, könnten die Empfehlungen der Kontrollabteilung im
Rechnungsabschluss 2021 noch nicht umgesetzt werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

97

Nach Einschätzung der Kontrollabteilung ergab sich im Hinblick auf den per
31.12.2019 ausgewiesenen schließlichen Rest (€ 1.447.569,91 auf Sachkonto
361250 – Unterkunft) in Verbindung mit der Abrechnung der hoheitlichen (offenen)
Mindestsicherung für den Monat Dezember 2019 ein Differenzbetrag. Diesen
Umstand nahm die Kontrollabteilung zum Anlass, auch die Abrechnungen in Bezug
auf die hoheitliche Mindestsicherung der Jahre 2017 und 2018 zu verifizieren.
Betreffend das Jahr 2018 (konkret für den Monat Feber 2018) beanstandete die
Kontrollabteilung einen aufgrund eines (manuellen) Übertragungsfehlers irrtümlich
mit dem Land Tirol nicht abgerechneten Gesamtbetrag von € 6.941,97.
Wenngleich dieser im Bericht detailliert geschilderte Fall der einzige seiner Art war,
empfahl die Kontrollabteilung dem Amt für Soziales der MA II, der betragsmäßig
vollständigen und korrekten Abrechnung der monatlichen Mindestsicherungskosten
gegenüber dem Land Tirol künftig erhöhtes Augenmerk zuzuwenden. Vorteilhaft
wäre nach Einschätzung der Kontrollabteilung in diesem Bereich auch ein zwischen
den Verbuchungs- und Abrechnungsbeteiligten abgestimmter Kontroll- bzw. Überprüfungsmechanismus, welcher derartige Differenzen bereits unterjährig zum Vorschein bringen kann.
Im damaligen Anhörungsverfahren sagte die Fachdienststelle die Umsetzung der
Anregung der Kontrollabteilung zu.
Zur aufgrund eines Übertragungsfehler seinerzeit nicht mit dem Land Tirol abgerechneten Gesamtsumme von € 6.941,97 informierte das Amt für Soziales aktuell
zur Follow up – Einschau 2021 über die zwischenzeitlich erfolgte Bereinigung. Dies
insofern, als der festgestellte Differenzbetrag mit dem Land Tirol nachträglich (mit
der Monatsabrechnung März 2021) zur Abrechnung gebracht werden konnte.
Der mittlerweile im Amt für Soziales der MA II über Anregung der Kontrollabteilung
installierte und praktizierte Kontroll- bzw. Überprüfungsmechanismus in Form von
monatlichen Kontroll-Excel-Listen samt Formelsystem mit Kontrollsummen wurde
von der Fachdienststelle zur Follow up – Einschau 2021 nachgewiesen und erläutert.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

98

Bei der Abstimmung der vom Amt für Soziales der MA II veranlassten Ein- und Auszahlungen mit den gegenüber dem Land Tirol abgerechneten Beträgen stellte die
Kontrollabteilung für das Jahr 2017 Abweichungen fest.
Wie die Recherchen der Kontrollabteilung zum Vorschein brachten, erfolgte im Jahr
2017 – verursacht durch Stornobuchungen im Bereich des Amtes für Rechnungs-

Zl. KA-18249/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

68