Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf
- S.218
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Textziffer
Diese Buchungsmethode ist auf ein Schreiben des Direktors vom 17.06.2020 an die
für die Erstellung des Jahresabschlusses verantwortliche Steuerberatungs GmbH
zurückzuführen. Darin wurde die Gesellschaft um „Rückstellung der nicht verwendeten Sondersubvention anstatt sie im Gewinn zu verbuchen“ ersucht. Durch die
intensive Bautätigkeit („Geiervoliere“) seien diverse Instandhaltungsmaßnahmen
„liegen geblieben bzw. Restarbeiten bei der Geiervoliere noch zu erledigen“.
Unter Berücksichtigung der zum 31.12.2019 vorhandenen liquiden Mittel des Vereins in Höhe von rd. € 1.398,5 Tsd. wäre nach Meinung der Kontrollabteilung die
Erfassung der monetären Zuwendungen in Höhe von rd. € 106,2 Tsd. als passiver
Rechnungsabgrenzungsposten angebracht und würde im Ergebnis verhindern,
dass der Zuschuss in das Jahresergebnis eingeht. Das entspräche nach Erachten
der Kontrollabteilung auch dem Zweck des gewährten Investitionszuschusses, der
von der öffentlichen Hand zur Stärkung der Finanzkraft des Vereins bereitgestellt
wird. Ebenso wenig bezwecke der Zuschussgeber eine punktuelle Ergebnisverbesserung im Jahr der Zuschussgewährung.
Da in erster Linie der Zweck von Zuschüssen der öffentlichen Hand für deren ordnungsgemäßen Bilanzierung und Darstellung ausschlaggebend ist, legte die Kontrollabteilung dem Direktor des Vereins „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ daher nahe,
(zumindest) mit dem Zuschussgeber Stadt Innsbruck abzuklären, ob eine künftige
Übertragung städtischer Investitionszuschüsse in erfolgsbezogene Zuschüsse
(Aufwandszuschüsse) überhaupt den Vorstellungen des Subventionsgebers entspricht. Hierfür wäre nach Meinung der Kontrollabteilung durchaus ein Beschluss
des Gemeinderates der Stadt Innsbruck erforderlich.
Sollte es künftig zu einem ähnlichen Fall kommen, werde der Verein „Alpenzoo
Innsbruck-Tirol“ mit dem Subventionsgeber vorher Kontakt aufnehmen, dies war der
Stellungnahme des Vereins „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ zu entnehmen.
In diesem Zusammenhang verweist die Kontrollabteilung auf ihre in Tz 145
getroffenen Feststellungen und Empfehlungen sowie auf die im Zuge der Follow
up – Einschau 2021 vom Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ erhaltene Stellungnahme.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Die Einschau in die Entgeltaufstellung des Kreditinstitutes I zeigte, dass jährlich eine
Provision in Höhe von 0,5 % für die Bereitstellung eines Kontorahmens (Bereitstellungsprovision auf den Kontorahmen) verrechnet wurde bzw. wird. Für das Wirtschaftsjahr 2019 hat dieser Dienst Ausgaben in Höhe von gesamt € 1,0 Tsd. verursacht, was auf einen (vereinbarten) Kontorahmen in Höhe von € 200,0 Tsd. schließen lässt.
Aufgrund der seit Jahren auf diesem Girokonto ausgewiesenen ausreichend vorhandenen Liquidität hat die Kontrollabteilung angeregt, den Bedarf eines Überziehungsrahmens zum Girokonto des Vereins „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ eingehend
zu prüfen. Demzufolge hat das Prüforgan dem Verein empfohlen, sich mit dem
betreffenden Kreditinstitut in Verbindung zu setzen, um die Bereitstellung eines Kontorahmens zu thematisieren bzw. den in Rede stehenden Dienst der Entgeltaufstellung zu entziehen.
Zl. KA-18249/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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