Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf

- S.244

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Sachkonten) dargestellt werden und die dahingehenden Geldmittel von der ISD mittels separater Anforderungen abgerufen werden sollten. Durch eine allenfalls
zukünftig separat bewerkstelligte Budgetierung bei der Stadt Innsbruck könnte die
Budget- und Kostenentwicklung in diesen beiden Bereichen künftig transparenter
dargestellt werden.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme sagte die betroffene Fachdienststelle zu,
die Anregung der Kontrollabteilung zu berücksichtigen. Die ISD nahm die Empfehlung im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Kenntnis. Ergänzend wurde in diesem Zuge von ihr darauf hingewiesen, dass die Trennung beim Budgetantrag der
ISD an die Stadt bereits berücksichtigt wurde.
Aktuell wurde die Umsetzung der Empfehlung vom Amt für Finanzverwaltung der
MA IV bestätigt. Die Einsichtnahme in die städtischen Voranschläge der Jahre 2022
und 2023 zeigte die angeregte separate Budgetierung.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Für die an die ISD auf der Grundlage ihrer (Dauer-)Rechnung bezahlten monatlichen (Akonto-)Zahlungen beansprucht(e) die Stadt Innsbruck eine Beihilfe nach
dem Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfegesetz (GSBG) beim Land (bzw. letztlich beim Bund). Dies in der Weise, als die von der ISD an die Stadt Innsbruck fakturierte 10 %ige Umsatzsteuer beim Land als GSBG-Beihilfe zur Rückerstattung
beantragt wurde.
Wie im damaligen Bericht aufgezeigt, finanzieren die städtischen (Rechnungs-)Zahlungen seit der finanziellen Neustrukturierung der Hauskrankenpflege im Rahmen
der mobilen Pflege und Betreuung gem. TMSG ab dem Jahr 2011 nur mehr die
beiden Bereiche Sozialzentren und ASP (bzw. seit dem Jahr 2017 weiters den
Bereich Stadtteilzentren). Die Fakturierung der ISD trug diesem Umstand allerdings
bislang nicht Rechnung, weshalb von der Kontrollabteilung auch eine Anpassung
des Abruftitels in der (Dauer-)Rechnung der ISD angeregt wurde.
Im Zuge der von der Kontrollabteilung angeregten Änderung des Abruftitels
(weg von der nichtmedizinischen Hauskrankenpflege hin zu ASP und Stadtteilarbeit)
empfahl die Kontrollabteilung im Hinblick auf das Lukrieren einer GSBG-Beihilfe
eine weiterführende Überprüfung. Allenfalls sollte mit Unterstützung eines Steuerberaters als Fachexperte die gepflogene Abrechnungspraxis im Hinblick auf die Geltendmachung einer GSBG-Beihilfe abgeklärt werden. Dabei wären möglicherweise
für erforderlich gehaltene Anpassungen im Ver- bzw. Abrechnungsprozess und/oder
in dem zwischen Stadt Innsbruck und der ISD abgeschlossenen Rahmenvertrag
umzusetzen.
In der seinerzeitigen Stellungnahme sagte die Fachdienststelle eine dahingehende
rechtliche Prüfung zu.

Zl. KA-18249/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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