Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf
- S.255
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jedem Vergabeverfahren auch die Bestimmungen des Innsbrucker
Stadtrechtes verbindlich einzuhalten.
Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen sind Vergabeverfahren
unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Transparenz
und Vertraulichkeit durchzuführen. Die Stadt Innsbruck hat zudem
wirksame Maßnahmen zur Verhinderung, Aufdeckung und Behebung
von Interessenskonflikten zu treffen.
Im vierten Quartal 2021 hat die Kontrollabteilung in 13 Vergabevorgänge
mit einem Gesamtvolumen von netto € 1.510.005,10 Einsicht
genommen.
Hierbei handelte es sich u.a. um Auftragsvergaben und
Beschaffungsvorgänge im Bereich der ITK, der Berufsfeuerwehr, des
Fuhrparkmanagements oder des Amtes für Wald und Forst.
Die Vergaben erfolgten auf Basis von Rahmenvereinbarungen mit zentralen Beschaffungsstellen sowie in Form von Direktvergaben oder im
offenen Verfahren im Unterschwellenbereich des BVergG 2018.
Die Vergaben der geprüften Bau-, Liefer- und Dienstleistungen fanden
nach den Kriterien des Ober- und Unterschwellenbereichs für öffentliche
Auftraggeber gemäß der zum Vergabezeitpunkt geltenden Fassung des
Bundesvergabegesetzes statt.
Die gemäß nationaler Schwellenwerteverordnung (BGBl. II Nr.
605/2020)
bis
zum
31.
Dezember
2022
angehobenen
Subschwellenwerte sowie die letztgültigen Schwellenwerte gemäß § 12
BVergG 2018 wurden in Abhängigkeit zum gewählten Vergabeverfahren
eingehalten.
Soweit sich im Zuge der Prüfung Fragestellungen oder Sachverhalte
ergaben, die einer Klärung bedurften, wurden die zuständigen
Dienststellen von der Kontrollabteilung direkt kontaktiert.
Wesentliche Beanstandungen waren von der Kontrollabteilung nicht zu
treffen. Die gewählten Vergabeverfahren waren auf Basis der
eingesehenen Unterlagen als zulässig zu beurteilen.
Beschluss des Kontrollausschusses vom 05.04.2022:
Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu. o.a. Bericht der
Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 20.04.2022 zur Kenntnis gebracht.
Beschluss des Gemeinderates vom 20.04.2022:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
(Walterskirchen, eigenhändig)
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Zl. KA-01352/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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