Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf

- S.350

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6. Welche Abteilungen bzw. Dienststellen etc. wurden umgehend über die "Unterschriftenermächtigung zur Unterzeichnung von Geschäftsstücken", welche Stabsleiterin Tabea
Eichhorn, BA MSc nach §46 der Geschäftsordnung der Landeshauptstadt "Innsbruck (MGO)
ermächtigt, für den -Bürgermeister Schriftstücke zu unterfertigen, informiert, und wann wurden selbige auf welchem Weg (mündlich oder schriftlich) informiert? (Datum)
7. Welche Beteiligungen der Stadt Innsbruck wurden umgehend über die "Unterschriftenermächtigung zur Unterzeichnung von Geschäftsstücken", welche Stabsleiterin Tabea Eichhorn, BA MSc riach §46 der Geschäftsordnung der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) ermächtigt, für den Bürgermeister Schriftstücke zu unterfertigen, informiert, und wann wurden
selbige auf welchem Weg (mündlich oder schriftlich) informiert? (Datum)
8. Welchen Abteilungen, Dienststellen etc. im Stadtmagistrat wurden eine Kopie der "Unterschriftenermächtigung zur Unterzeichnung von Geschäftsstücken" übermittelt, und wann
wurde die gegenstän dliche "Unterschrittenermächtigung zur Unterzeichnung von Geschäftsstücken" übermittelt_? (Datum)
9. Wann (Datum) wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (zumindest leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) der Stabsstelle des Bürgermeisters über gegenständliche „Unterschriftenermächtigung zur Unterzeichnung von Geschäftsstücken" informiert?
10. Wer hat die gegenständliche „Unterschrittenermächtigung zur Unterzeichnung von Geschäftsstücken", welche Stabsleiterin Tabea Eichhorn, BA MSc nach §46 der Geschäftsordnung der Landeshauptstand Innsbruck (MGO) ermächtigt, für den Bürgermeister Schriftstücke zu unterfertigen", ausformuliert bzw. rechtlich ausformuliert?
11. Wurde die gegenständliche "Unterschriftenermächtigung zur Unterzeichnung von Geschäftsstücken", welche Stabsleiterin Tabea Eichhorn, BA MSc nach §46 der Geschäftsordnung der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) ermächtigt, für den Bürgermeister Schriftstücke
zu unterfertigen, auf ihre Rechtskonformität durch Rechtsexperten überprüft, und wenn ja,
von welchen Rechtsexperten wurde selbige auf ihre Rechtskonformität überprüft?
12. Wenn nein, warum nicht? (Frage 11)
13. Wurde die gegenständliche „Unterschriftenermächtigung zur Unterzeichnung von Geschäftsstücken", welche Stabsleiterin T abea Eichhorn, BA MSc nach §46 der Geschäftsordnung der Landeshauptstadtlnnsbruck (MGO) ermächtigt, für den Bürgermeister Schriftstücke zu unterfertigen, Mitgliedern des Stadtsenates bzw. der Stadtregierung (außer dem
Bürgermeister) vorgelegt bzw. ,zur Kenntnis gebracht?
14. Wenn ja, um welche Mitglieder des Stadtsenates bzw. der Stadtregierung handelt es sich
bzw. wann wurden den Mitgliedern des Stadtsenates die gegenständliche „Unterschrittenermächtigung zur Unterzeichnung von Geschäftsstücken" zur Kenntnis gebracht? (Datum)
15. Wenn nein, warum nicht? (Frage 13)
16. Welche Personen waren bei der Unterzeichnung der „Unterschriftenermächtigung zur
Unterzeichnung von Geschäftsstücken" anwesend?
17. Bei welchen Schriftstücke ist Stabsstellenleiterin T abea Eichhorn BA MSc nach §46 der
Geschäftsordnung der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) ermächtigt, für den Bürgermeister Schriftstücke zu unterfertigen?
18. Bei welchen Schriftstücke ist Stabsstellenleiterin Tabea Eichhorn BA MSc nach §46 der
Geschäftsordnung der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) NICHT ermächtigt, für den Bürgermeister Schriftstücke zu unterfertigen?