Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll-19-03-2015.pdf

- S.20

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Für die Olympia Eishalle und sonstige Sportanlagen auf die Dauer
von 30 Jahren, das ist bis zum 31.12.2030.



Für den 400 m Eisring auf die Dauer von 15 Jahren, das ist bis zum
31.12.2015.

Bis 30.06.2014 bzw. bis 30.06.2029 müssen die Vertragsparteien das
Einvernehmen darüber herstellen, auf welche Zeit und auf welche Weise die Fruchtnießerin verpflichtet ist, die Sport- und Veranstaltungsanlagen nach den oben angeführten Endterminen weiter zu betreiben.
Eine Nachfrage der Kontrollabteilung in der Angelegenheit „400 m Eisring“ ergab, dass die diesbezüglichen Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind. Der Geschäftsführer der OSVI informierte die Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang darüber, dass am Standort
Innsbruck die Errichtung eines Bundesleistungszentrums Eisschnelllauf
sowie eines Kompetenzzentrums Short Track unter Beteiligung des
Bundes vorgesehen sei. Eine grundlegende Zustimmung des Bundes
würde bereits vorliegen. Das Thema „Sanierung Außeneisring“ werde
auch permanent in den Gremien der OSVI behandelt. Zuletzt hatte der
Geschäftsführer in der Generalversammlung vom 15.07.2014 und in
der (226.) Sitzung des Aufsichtsrates am 07.10.2014 über den neuesten Stand in dieser Angelegenheit berichtet.
Stadt Innsbruck und
OSVI – Grundsatzbeschlüsse

Seitens der Stadt Innsbruck stützt sich dieser Fruchtgenussvertrag auf
den Beschluss des Gemeinderates vom 24.07.2003 und den Beschluss des Stadtsenates vom 26.11.2003 sowie auf Seiten der OSVI
auf den Beschluss des Aufsichtsrates vom 30.09.2003.
3.3 Fruchtgenussvertrag mit der ISpA

Bestandvertrag vom
01.02.1999 abgeschlossen zwischen
Stadt Innsbruck und
ISpA

Die ISpA ist auf Grund des Bestandvertrages mit der Stadt Innsbruck
vom 01.02.1999 Eigentümerin
 des auf den Gst 1697/1 und 1697/2 in EZ 1626 GB 81125 Pradl
errichteten Superädifikats Tivolistadion samt Neben- und Betriebsanlagen sowie
 des auf Gst 1696/1 hergestellten Nebenspielfeldes, des auf
Gst 1696/2 erbauten Kassa- und Kioskgebäudes und der auf
Gst 1696/3 errichteten Garage und Lagerräume, alle in EZ 1626 GB
81125 Pradl.
Eigentümerin der eben bezeichneten Grundstücke ist die Stadtgemeinde Innsbruck.

Fruchtgenussvertrag mit Der Fruchtgenussvertrag betreffend „Fußballstadion Tivoli Neu“ wurde
der ISpA – Vertragsge- zwischen der Innsbrucker Sportanlagen Errichtungs- und Verwertungs
genstand
GmbH und der OSVI unter Beitritt der Stadt Innsbruck zu den Ver-

tragspunkten XIV, XVI und XVII abgeschlossen und mit Datum
19.12.2003 unterfertigt.

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12143/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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