Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Kurzprotokoll_opt.pdf

- S.6

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-6-

Abs. 1 und Abs. 2 TROG 2022, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 4
TROG 2022 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

16.

Einbringung und Behandlung von
dringenden Anträgen gemäß § 21
Abs. 1 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)

16.1

MagIbk/41563/GfGR-AT/83/2022
Senkung der Hundesteuer um
50 % (GR Depaoli)

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, GERECHT und ALI, 9 Stimmen):

Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

Beiliegendem von GR Depaoli eingebrachten dringenden Antrag wird die Dringlichkeit
nicht zuerkannt, weshalb der Antrag der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugeführt wird.

15.

16.2

MagIbk/41822/SP-BB-SA/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. SA-B19, Saggen, Bereich Rennweg, Falkstraße, Conradstraße, Claudiastraße, Siebererstraße, Kochstraße und Karl-Kapferer-Straße
(als Änderung der Bebauungspläne Nr. SA-B1, Nr. SA-B1/1,
Nr. SA-B1/2, Nr. SA-B1/3, Nr. SAB1/5, Nr. SA-B1/6 und Nr. SAB1/7), gemäß § 56 Abs. 1 und
Abs. 2 TROG 2022

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.05.2022:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. SA-B19, Bereich Rennweg, Falkstraße, Conradstraße, Claudiastraße, Siebererstraße, Kochstraße und
Karl-Kapferer-Straße (als Änderung der Bebauungspläne Nr. SA-B1, Nr. SA-B1/1,
Nr. SA-B1/2, Nr. SA-B1/3, Nr. SA-B1/5,
Nr. SA-B1/6 und Nr. SA-B1/7), gemäß § 56
Abs. 1 und Abs. 2 TROG 2022, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

MagIbk/41563/GfGR-AT/84/2022
Neugestaltung Haydnplatz
(GR Depaoli)

Mehrheitsbeschluss (gegen GERECHT,
1 Stimme):
Beiliegendem von GR Depaoli eingebrachten dringenden Antrag wird die Dringlichkeit
nicht zuerkannt, weshalb der Antrag der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugeführt wird.
16.3

MagIbk/41563/GfGR-AT/85/2022
Aussetzung Mietzinserhöhung in
städtischen Wohnungen
(GR Onay)

Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ, GERECHT, FRITZ und ALI, 7 Stimmen):
Beiliegendem von GR Onay eingebrachten
dringenden Antrag wird die Dringlichkeit
nicht zuerkannt, weshalb der Antrag der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugeführt wird.
16.4

MagIbk/41563/GfGR-AT/86/2022
Städtische MitarbeiterInnen, Erhöhung Essenszuschuss (Bgm.Stellv. Lassenberger)

Beschluss (einstimmig):
Beiliegender von Bgm.-Stellv. Lassenberger
eingebrachte dringende Antrag wird vom
Antragsteller zurückgezogen, da er als
überholt gilt.

GR-Sitzung 19.05.2022