Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf
- S.45
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keine Ahnung von Grundstückskäufen oder
Baurechtszinsen. Uns sind die Höhen nicht
bekannt.
Wir als Freiheitliche Partei Österreichs
(FPÖ) wollten den Fixbetrag von € 12 Mio.
festlegen, egal was kommt. Wir zahlen nicht
mehr. Auf dieses Begehr ist man im Stadtsenat nicht eingegangen. Wir haben in der
Sitzung des Stadtsenates festgehalten,
dass diese Kosten nicht im Deckel umfasst
sind. Das kann ich mittels Protokoll auch
belegen. Deshalb hat sich Bgm.-Stellv. Ing.
Mag. Anzengruber, BSc auch der Stimme
enthalten. Das bedeutet, wir beschließen
eine Summe von € 12 Mio., welche überschritten werden kann. StRin Mag.a Mayr,
Sie können widersprechen und auch Bgm.Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc fragen,
denn es war unsere letzte Frage, ob der Betrag von € 12 Mio. der absolute Deckel ist.
Die Antwort war, nein, das ist nicht Fall. Das
möchte ich hier klar festhalten. Jederzeit
kann man diese Aussage im Protokoll nachlesen.
Das ist auch der Grund, warum wir heute
bei dem Beschluss nicht mitgehen. Wenn
die Summe von € 12 Mio. der letzte Deckel
ist, egal, was passiert, dann sind wir mit an
Bord. So aber nicht. Der Umstand wiegt
schwer für uns, dass die Unterlage bereits
im Oktober 2021 dem Beirat für Großprojekte übermittelt wurde und man die Gemeinderäte - zumindest jene der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) - bei diesem
Projekt im Dunkeln gelassen hat. Auf einmal
wollte man bis zur Sitzung des Gemeinderates einen Beschluss herbeiführen, obwohl
für uns sehr viele Fragen bei diesem Großprojekt offen sind.
Ich halte nochmals fest, dass wir an Bord
sind, aber nicht unter diesen Umständen.
Bgm.-Stellv. Lassenberger übernimmt den
Vorsitz von Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc.
GR Gasser: Eines möchte ich schon einmal
klarstellen, dass der Beschlusspunkt 5. wie
folgt lautet:
"Die Stadt Innsbruck deckelt ihren Beitrag
mit 21,7 %, aber maximal € 12 Mio."
GR-Sitzung 19.05.2022
Das ist eine Vorgabe, die gültig ist. Über
diesen kann man nicht einfach hinwegsehen, dass man einen gegenteiligen Beschluss fasst.
Ich teile die Kritik der Freiheitlichen Partei
Österreichs (FPÖ) hinsichtlich dem Gesamtbericht. Das ist die übliche Vorgehensweise,
dass die Unterlagen erst kurzfristig vorliegen. Wir müssen schon sagen, worum es
eigentlich geht. Die Stadt Innsbruck soll den
Grundsatzbeschluss treffen, ob wir die Bobund Rodelbahn behalten wollen oder nicht.
Wenn wir die Sanierung nicht durchführen,
wird es keine solche Anlage mehr in der
Stadt Innsbruck geben. Das hat schon auch
konkrete Auswirkungen, wobei ich nicht nur
an den Spitzensport denke.
Natürlich kann man damit argumentieren,
dass Sportarten wie Rodeln, Bob- und Skeletonfahren nicht von vielen Leuten ausgeübt werden. Es trainieren nicht nur die ProfisportlerInnen im Eiskanal in Igls, sondern
auch sehr viele Kinder und Jugendliche, die
dann irgendwann in den absoluten Spitzensport aufsteigen. Die Bahn von Königssee
wurde heute in der Debatte bereits angesprochen. Es ist vielleicht niemandem bewusst, aber die SportlerInnen sind einmal
pro Woche mit dem Bus nach Innsbruck gefahren, weil es dort keine Trainingsmöglichkeit mehr gibt. Wir sprechen hier von Kindern im Alter von 8 bis 12 Jahren.
Auf jeden Fall können wir uns die Sinnfrage
stellen, ob wir die Olympische Sportart in
der Stadt Innsbruck weiter haben wollen oder nicht? Darüber kann man durchaus offen diskutieren. Derzeit ist es so, dass wir
der einzige Standort sind, der noch eine solche Anlage betreibt. Daher stellt sich die
Frage, ob wir uns zu der Sportbahn bekennen oder nicht? Im Jahr 2024 ist eine Deadline gegeben.
Hinsichtlich der Verhandlungen ist jetzt natürlich der Herr Bürgermeister gefordert,
diese entsprechend durchzuführen. Ich
kann die Kritik der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) durchaus nachvollziehen.
Es ist wieder einmal so, wie bei vielen anderen Projekten, wir diskutieren zwei Stunden
darüber und die Kritikpunkte sind immer die
gleichen, wie auch beim vorhergehenden
Tagesordnungspunkt. Diese Verantwortung
kann man nicht dem Gemeinderat zuschieben.