Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf

- S.80

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- 530 -

bei uns auch die Innsbrucker Parkabgabeverordnung und die Kurzparkzonenüberwachungsverordnung gilt.
Das, was die Ämter machen, basiert teilweise auf der StVO, was von der Zone abhängt und von den genannten Verordnungen. Wahrscheinlich wird der Antrag dem
Stadtsenat zur selbständigen Erledigung zugewiesen. Das derzeitige Parkregime kennen alle, wissen alle und es läuft wunderbar. Sowohl von den NutzerInnen als auch
von der Überwachung her.
Ich warne vor Mischformen, die nicht mehr
kontrollierbar sind.
GR Appler: Ich ersuche, den
Antrag dem Stadtsenat zur selbständigen
Erledigung zuzuweisen.
Ich weiß nicht, was wo richtig ist oder
stimmt. Es sind hier unterschiedliche Verordnungen involviert.
GRin Mag.a Klingler-Newesely: Wir finden
den Antrag sehr gut, weil relativ wenig unklar ist. Am Parkschein ist eine Zeit angegeben und egal in welcher Parkzone man
steht, ist das Ende der Parkzeit angegeben.
Wenn man sich einen Schein herausdrückt,
steht eine bestimmte Zeit drauf. Egal, ob
man in der einen oder anderen Parkzone
steht, ist bei dieser bestimmten Zeit einfach
aus.
Dem Ganzen liegt zugrunde, dass man in
einer relativ überschaubaren Stadt in der
Zeit einer Parkeinheit zweimal einen Schein
lösen muss. Vielleicht kann man hier eine
Lösung finden? Das ist der Sinn dieses Antrags. Vielleicht kann man die unterschiedlichen Verordnungen anpassen?
GRin Denz: Es geht natürlich nicht, dass
man in einer 180-Minuten-Zone steht, noch
30 Minuten Zeit hat und sich dann in eine
90-Minuten-Zone stellt. Es geht hier um die
90 Minuten-Zone und genau das passiert
des Öfteren. Wenn man in einer Zone einen
ganzen Tag stehen kann, ist ganz klar, dass
es dann nicht möglich ist.
Das Argument mit dem Wochenende lasse
ich nicht ganz gelten, weil es am Wochenende nur in speziellen Gebieten Parkgebühren gibt. In der Stadt gibt es am Wochenende bzw. am Sonntag keine Parkgebühren. Weiters steht das Datum am Parkschein. Ich bin mit der Zuweisung an den
GR-Sitzung 19.05.2022

Stadtsenat einverstanden, damit diese Angelegenheit genauer geprüft wird.
GR Depaoli: Ich schließe mich den Ausführungen von StRin Mag.a Schwarzl voll und
ganz an. Das wird zu kompliziert. Wenn ich
in einer 90-Minuten-Zone einen Parkschein
löse, kann ich im gesamten Stadtgebiet in
eine 90-Minuten-Zone wechseln. Das ist gesetzlich so verankert. Hohe Organe haben
mir bestätigt, dass sie das nicht bestrafen
dürfen. Wenn das gemacht wird, ist das ein
Fehler von ihnen, der mit einem Einspruch
sofort wieder richtiggestellt wird.
Wenn man in einer Zone parkt, in der man
180 Minuten stehen kann, und man wechselt den Standort, kann man auch in einer
anderen 180-Minuten-Zone die restliche
Zeit nützen. Das ist Fakt. Das weiß jede/r
und ist nicht kompliziert. Wenn das so belassen wird und gesetzlich auch so vorgesehen ist, löst sich das Problem von selbst.
Das ist mein Zugang zu dieser Sache.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Soweit ich
mich erinnern kann, kostet die 90-MinutenZone gleich viel wie die 180-Minuten-Zone.
Ich zahle also gleich viel.
Das heißt also Folgendes: Man steht in einer 180-Minuten-Zone und wirft Geld für die
volle Zeit ein. Man bleibt dann aber nur
90 Minuten stehen, hat aber für 180 Minuten bezahlt. Warum soll mich das dann nicht
berechtigen, diese Zeit auch in einer anderen Zone zu konsumieren? Da entgeht uns
ja nichts.
Vor kurzem haben wir über Doppeleinnahmen gesprochen, und das ist so etwas. Es
ist nicht so, dass man dann gratis parken
würde, weil ja bezahlt wurde. Wenn eine
Uhrzeit angegeben ist, für die bezahlt
wurde, ist das ja nicht etwas, was gegen
das Gesetz ist, außer es wäre rechtlich
nicht möglich. Es geht darum, dass bezahlt
wurde. Wir wollen nur, dass die Menschen
die Möglichkeit haben, das, was sie bezahlt
haben, zur Gänze auszunützen.
StRin Mag.a Schwarzl: Ich muss nun die
Verordnungstexte vorlesen:
Im § 4 der Innsbrucker Parkabgabeverordnung ist festgehalten, dass die Parkabgabe
bei Beginn des Parkens zu entrichten ist.
Weiters ist festgelegt, dass in unterschiedlichen Zonen verschiedene Parkscheine zu
verwenden sind.