Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll-19-03-2015.pdf
- S.51
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ses Projekt wird in der Stadt Innsbruck federführend von der MA I –
Amt für Präsidialangelegenheiten – Referat Liegenschaftsangelegenheiten und von der MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft –
Referat Subventionswesen/Kalkulationen/Grundstücksbewertungen betreut. Im Zuge der diesbezüglichen Durchsicht der beschlossenen
Stadtsenats- und Gemeinderatsvorlagen sowie des im Entwurf vorliegenden Baurechtsvertrages wurde die Kontrollabteilung darauf aufmerksam, dass die zuständigen städtischen Dienststellen offensichtlich
keine Kenntnis über den zwischen der OSVI und dem ÖSV bestehenden (dritten) Mietvertragsnachtrag aus dem Jahr 2006 betreffend das
Erdgeschoss des Altgebäudes hatten. Dieser Umstand zeigte sich
auch daran, dass im Entwurf des Baurechtsvertrages lediglich auf den
Ursprungsmietvertrag aus dem Jahr 1979 sowie auf die beiden Nachträge aus den Jahren 1990 und 1995 Bezug genommen wird.
Die Kontrollabteilung empfahl der OSVI, sich in dieser Sache mit dem
zuständigen Referat Liegenschaftsangelegenheiten der MA I in Verbindung zu setzen. Dies einerseits deshalb, damit dort die vollständigen
bestandvertraglichen Grundlagen betreffend das ÖSV-Gebäude bekannt sind. Andererseits deshalb, damit von den zuständigen städtischen Dienststellen eine allfällige Auswirkung auf die bisherigen Formulierungen des Baurechtsvertrages geprüft werden kann.
Die Leiterin des Referates Liegenschaftsangelegenheiten der MA I informierte in ihrer abgegebenen Stellungnahme darüber, dass ihr der
3. Nachtrag zum Bestandvertrag über das ÖSV-Gebäude inzwischen
von der OSVI übermittelt worden wäre und ihr somit vorliege. Von ihr
wurde angekündigt, dass der vorgesehene Baurechtsvertrag für das
Projekt Neubau Sportsklinik um diesen 3. Nachtrag ergänzt werde. Darüber hinaus werde das Referat Liegenschaftsangelegenheiten mit der
Finanzabteilung die notwendigen Abstimmungen vornehmen, ob dieser
3. Nachtrag Auswirkungen auf den Baurechtszins haben wird. Einer
ersten Stellungnahme der Finanzabteilung entsprechend sei vermutlich
keine wertmäßige Anpassung des Baurechtszinses erforderlich.
9 Tarifgestaltung
Allgemeines
Der Bericht des Landesrechnungshofes Tirol (LRH) „Prüfung der
Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GmbH“ aus dem
Jahr 2009 behandelte unter anderem auch die Tarifgestaltung. Nach
Ansicht des LRH sollte vermehrt eine differenzierte zielgruppenorientierte Tarifgestaltung vorgenommen werden. Zur Umsetzung dieser
Vorgabe war jedoch die Einführung einer aussagekräftigen Kostenstellenrechnung bei der OSVI notwendig.
Tarife und Subventionie- Im Konnex mit der Tarifgestaltung der OSVI machte die Kontrollabteirung – Auswirkung
lung darauf aufmerksam, dass ein Großteil der Vereine die Entgelte für
die Benützung der Sportstätten von den Gesellschaftern in Form von
Subventionen refundiert bekommt. Die OSVI schreibt den Vereinen für
die Benützung der Sportflächen und Sportanlagen den entsprechenden
Tarif zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer vor und im Ergebnis
wird bei der Subventionierung eines Vereines oder Verbandes auch die
anfallende Umsatzsteuer der Tarife von den Subventionsgebern (Stadt
Innsbruck und Land Tirol) übernommen, da die Vereine und Verbände
nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.
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12143/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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