Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf

- S.206

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Frage 4.7:

Zeichnet sich aus Sicht der bearbeitenden Stelle bereits die Notwendigkeit eines
Nachtrags für 2023 ab?

Antwort:

Aus statistischer Sicht zeichnet sich derzeit keine Notwendigkeit eines
Nachtrags für 2023 ab. In Abhängigkeit von sich eventuell ändernden Situationen könnte die Notwendigkeit eines Nachtrages für 2023 gegeben sein.

Frage 4.8:

Zeichnet sich aus Sicht des Sozialressortzuständigen bereits die Notwendigkeit
eines Nachtrags für 2023 ab?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 4.5.

Frage 4.9:

Werden die finanziellen Mittel ausreichen, um 2022 die Weihnachtsaktion durchführen zu können?

Antwort:

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand reichen die Mittel aus.

Finanzielle Ausstattung und Entwicklung Heizkostenzuschüsse
Frage 5:

In welcher Höhe sind Mittel für Heizkostenschüsse im Jahr 2022 budgetiert?

Antwort:

Auf der betreffenden Haushaltsstelle 1.429000/757210 sind für das laufende
Finanzjahr € 105.000,-- budgetiert.

Frage 5.1:

Wie viel ist davon aktuell schon verbraucht bzw. ausbezahlt?

Antwort:

Die Antragslisten sind derzeit laut Auskunft der Sachbearbeiterin des Tiroler
Hilfswerkes – die Abwicklung der Zuschussgewährungen erfolgt im Zusammenwirken mit dieser Landesstelle – noch in Bearbeitung. Aller Voraussicht
nach ist mit 2.300 anspruchsberechtigten Innsbrucker BürgerInnen zu rechnen.
Nach Mitteilung der genauen Anzahl der geprüften Geschäftsfälle wird der
damit korrespondierte Gesamtbetrag (€ 50,-- pro Person) seitens der Fachdienststelle an das Tiroler Hilfswerk angewiesen und gelangt in der Folge an
die Bezugsberechtigten zur Auszahlung.

Frage 5.2:

Ist im Vergleich der Jahre 2018, 2019, 2020, 2021 bzw. im Vergleich mit dem
1. Quartal 2022 ein Anstieg bei der Anzahl der Ansuchen sowie bei der insgesamt
benötigten Summe zu beobachten? (Bitte um eine Aufstellung entsprechend der
Jahre, sodass sich eine Veränderung dieser beiden Parameter [Anzahl und insgesamt benötigte Summe] über die Jahre nachvollziehen lässt und man das erste
Quartal 2022 mit dem ersten Quartal 2021 vergleichen kann.)

Antwort:

Ansuchen pro Heizwinter:

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