Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf
- S.362
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lassen, ob ein Geh- und Radweg zwischen dem Fuchsrain und der Gerhild-DiesnerStraße bzw. als Alternative in der Kreuzgasse errichtet werden kann.
Ein abschließendes Ergebnis liegt noch nicht vor.
6.
Zahl GfGR/145/2021 "Fallmerayerstraße, Parkplätze für ärztlichen
Bereitschaftsdienst" (GR Mag. Stoll):
Eingebracht im Gemeinderat am 11.10.2018. Die Behandlung erfolgte am 15.11.2018,
der Antrag wurde inhaltlich angenommen.
Nach Prüfung durch die Fachämter wurde dem Gemeinderat in seiner Sitzung vom
25.04.2019 berichtet, dass die Erlassung der im gegenständlichen Antrag geforderten
Verordnung gesetzlich nicht gedeckt ist. Die Verkehrsmaßnahme wird daher nicht
getroffen.
7.
Zahl GfGR/150/2018 "Igler Straße, sicheres Überqueren im Bereich Kreuzung
Habichtstraße" (GRin Ringler BA):
Eingebracht im Gemeinderat am 11.10.2018. Die Behandlung erfolgte
geschäftsordnungsgemäß in der Sitzung vom 15.11.2018. Der Antrag wurde dem
Inhalt nach angenommen.
Herr Bürgermeister hat die zuständigen Dienststellen beauftragt zu prüfen, welche
Maßnahmen man für eine Verbesserung der sicheren Überquerung der Igler Straße in
diesem Bereich setzen kann. Nach Einlangen der Stellungnahmen wurde der Akt dem
Gemeinderat wieder vorgelegt. Dieser hat in seiner Sitzung vom 28.03.2019 den
Beschluss gefasst, dass im Zuge der Bebauung des Widumplatzes in Igls auf eine
entsprechende Adaptierung der angrenzenden Straßenränder geachtet werden soll,
um das Überqueren der Igler Straße im Bereich Kreuzung Habichtstraße für
Fußgängerinnen sicherer zu machen. Die Fachämter wurden darüber informiert.
8.
Zahl GfGR/151/2018 "Maulkorb- und Leinenpflicht für gefährliche bzw. potentiell
gefährliche Hunde" (GR Wallasch):
Eingebracht im Gemeinderat am 11.10.2018. Die Behandlung erfolgte
geschäftsordnungsgemäß in der Sitzung vom 15.11.2018. Der Antrag wurde dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen. Dieser hat in seiner Sitzung
vom 28.11.2018 beschlossen, Stellungnahmen der Mag.-Abt. II, Allgemeine Sicherheit
und Veranstaltungen, sowie der Arbeitsgruppe (AG) "Tierschutz" einzuholen.
Nach Einlangen der Stellungnahmen wurde der Antrag in der Sitzung des Stadtsenates
am 28.02.2019 wieder behandelt. Herr Bürgermeister wurde beauftragt, an den
Landesgesetzgeber mit dem Ersuchen auf Änderung des Tiroler Landespolizeigesetzes entsprechend der Amtsvorlage heranzutreten. Änderungen sollten in
folgenden Punkten erwirkt werden:
- Regelung des Begriffs "Listenhunde" und taxative Aufzählung, welche
Hunderassen die Liste umfasst
- Abänderung der Verordnungsermächtigung in § 6a Abs. 2, damit eine
Einschränkung auf "Listenhunde" möglich ist
Das neue Landespolizeigesetz wurde daraufhin aktiv von Seiten der Stadt Innsbruck
mitgestaltet. Trotzdem fanden die Vorschläge laut dem vorliegenden Antrag in der
Novelle, die vom Landtag in der November Sitzung 2019 des Landtages beschlossen
wurde, noch keinen Einzug.