Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf

- S.373

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Nach Vorliegen der Stellungnahme der IKB wurde der Akt zunächst in der Sitzung des
Stadtsenates vom 16.09.2020 zurückgestellt. In seiner Sitzung am 23.09.2020 hat der
Stadtsenat den Bericht der IKB dann zur Kenntnis genommen. In diesem wird
zusammenfassend darauf hingewiesen, dass eine gezielte und erfolgsversprechende
Weiterentwicklung des Projektes erst nach Lösen der Standortfrage möglich ist. Da die
IKB über keine geeigneten Flächen verfügt, lässt sich die Errichtung eines zweiten
Recyclinghofes nur im konsensorientierten Zusammenwirken von Stadt Innsbruck, IKB
und allfälligen Dritten verwirklichen.
26.

Zahl GfGR/158/2020 "MCI-Busparkplatz, Vorlage fundierter Unterlagen" (GRin
Mag.a Seidl)
Eingebracht im Gemeinderat am 20.05.2020. Die Behandlung erfolgte
geschäftsordnungsgemäß in der Sitzung vom 25.06.2020. Der Antrag wurde dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
Der Stadtsenat hat in seiner Sitzung am 08.07.2020 beschlossen, Stellungnahmen der
Mag.-Abt. Ill, Tiefbau, und der Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, einzuholen.
Die Mag.-Abt. Ill, Tiefbau, hat daraufhin informiert, dass sie in die Projektüberlegungen
zum Busparkplatz MCI/Fennerareal nicht eingebunden war, und darauf hingewiesen,
dass die IIG die Kostenansätze berechnet hat. Daher wurde eine Stellungnahme der
IIG nachgefordert.
Nach Einlangen der Stellungnahmen von IIG und Mag.-Abt. I,
Präsidialangelegenheiten - Liegenschaftsangelegenheiten, wurden diese dem
Stadtsenat in seiner Sitzung vom 16.09.2020 vorgelegt. In der Sitzung wurde
beschlossen, den Akt bis längstens zur letzten Sitzung des Stadtsenates im Jahr 2020
zurückzustellen. Über Anregung von StRin Mag.a Oppitz-Plörer sollte dann auch das
ausgearbeitete Buskonzept vorgelegt werden.
StRin Mag.a Mayr hat ersucht, für diesen Akt außerdem die Kostenschätzung für die
Errichtung des Busparkplatzes vorzulegen. StR Federspiel regte an, die Studie über
mögliche Standorte für Busse beizulegen.
Zudem wurde von der damaligen StRin Dengg eine schriftliche Protokollerklärung
abgegeben, welche Punkte die "fundierte" Unterlage enthalten solle.
Bislang sind den Gremien keine weiteren Unterlagen vorgelegt worden.

27.

Zahl GfGR/159/2020 "COVID-19-Krise, Rettungsschirm für Städte und
Gemeinden" (GR Buchacher)
Eingebracht im Gemeinderat am 20.05.2020. Die Behandlung erfolgte
geschäftsordnungsgemäß in der Sitzung vom 25.06.2020. Der Antrag wurde dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
Der Stadtsenat hat in seiner Sitzung vom 08.07.2020 den Bürgermeister beauftragt,
einen Bericht beim Österreichischen Städtebund einzuholen. Es sollte auch der Frage
nachgegangen werden, ob die lukrierten Gelder durch den Rettungsschirm einen
Abzug bei den Abgabenertragsanteilen zur Folge haben.
In der Sitzung des Stadtsenates vom 07.07.2021 wurde der Bericht des
Österreichischen Städtebundes vom 11.06.2021 als Antwort auf das Schreiben von
Herrn Bürgermeister vom 27.07.2020 zur Kenntnis genommen.