Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf

- S.432

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Schwimmhalle am Tivoli Areal keine größeren Sanierungsarbeiten an den anderen Schwimmbadstandorten der IKB vorgenommen werden. Haben solche Maßnahmen stattgefunden?
Antwort:

Ja.

Frage 11.1:

Wenn ja: Warum und welche Maßnahme(n)?

Antwort:

Laut Satzung der IKB ist unter anderem der Betrieb von Bädern Gesellschaftszweck des Unternehmens. Laut Syndikatsvertrag bekennen sich die
AktionärInnen zu einer nachhaltigen, an der Aufrechterhaltung der Vermögenssubstanz des Unternehmens orientierten Unternehmenspolitik. Im Rahmen der Sorgfaltspflichten als ordentlicher Kaufmann hat die IKB daher alle
seither erforderlich gewordenen, sinnvollen und zweckmäßigen, sowie in
den jeweiligen Jahresvoranschlägen seitens des Aufsichtsrates genehmigten Sanierungsmaßnahmen in allen Bädern durchgeführt.
Im Einzelnen können die Sanierung des Garderobendaches im Hallenbad
Olympisches Dorf mit ca. € 250.000,--, die Erneuerung der Lüftungsanlagen
im Hallenbad Olympisches Dorf mit ca. € 250.000,-- und im Dampfbad Salurner Straße mit ca. € 50.000,-- und die Sanierung der Bädertechnik im Freibad
Tivoli mit ca. € 400.000,-- genannt werden.

Frage 11.2:

Wenn ja: Wie hoch waren die Kosten für diese Maßnahme(n)?

Antwort:

Siehe Antwort zu 11.1.

Frage 12:

Trifft es zu, dass Investitionen in Schwimmbäder aus KIP-Mitteln (Kommunalinvestitionsgesetz 2020) zu 50 % förderbar und zusätzlich andere mögliche Förderungen (Bund, Land) abgerufen werden können (sowohl für Sanierungen inklusive
Herstellung von Barrierefreiheit als auch für Neuerrichtungen)?

Antwort:

Grundsätzlich sind Investitionen in Schwimmbäder, die direkt oder indirekt
im Eigentum einer Gemeinde stehen, aus KIP-Mitteln förderbar. Anträge für
KIP-Förderungen müssen immer durch eine Gemeinde, im Fall der
Schwimmbäder der IKB also seitens der Stadt eingebracht werden. Die für
Innsbruck betraglich abgegrenzten KIP-Fördermittel wurden seitens der
Stadt für andere Projekte vollständig ausgeschöpft. Allerdings konnte für
einige Baumaßnahmen in den Bädern der IKB eine Förderung nach dem Covid-Investitionsprämiengesetz lukriert werden.

Frage 13:

Trifft es zu, dass diese Förderungen nur durch Beschlüsse im aktuellen Kalenderjahr abgerufen werden können?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 12.

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