Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf

- S.467

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jährlich hinsichtlich ihrer Nutzungshäufigkeit evaluiert. Im Falle einer zu geringen Inanspruchnahme werden sie an einen neuen Standort verschoben.
Zudem wird das jährliche Baustellenprogramm in der Stadt dahingehend geprüft, ob geplante Mietradstationen im Zuge der Bauarbeiten realisiert werden können. (Anmerkung: Zitat aus dem Masterplan Radverkehr 2030, Kapitel 1.5.4.).
Frage 31:

Wer trifft letztendlich die Entscheidung, ob eine Mietradstation errichtet wird?

Antwort:

Die letztliche Entscheidung liegt beim Stadtmagistrat Innsbruck, in der Kompetenz des Straßenverwalters.

Frage 32:

Wer genehmigt die Zurverfügungstellung von öffentlichen Flächen für die Errichtung von Mietradstationen?

Antwort:

Die Aufstellung der Verleihstationen auf öffentlichem Gut erfolgt durch die
IVB bzw. nextbike. Die rechtliche Grundlage hierfür stellt der Beschluss des
Stadtsenats vom 09.04.2014 dar, durch welchen die Stadt Innsbruck in ihrer
Funktion als Straßenverwalterin die Aufstellung der für das Fahrradverleihsystem erforderlichen Anlagen auf den Verkehrsflächen des öffentlichen
Gutes beauftragt hatte. (Anmerkung: Zitat aus dem Bericht der Kontrollabteilung KA-17986/2017).

Frage 33:

Aufgrund welches Beschlusses des Innsbrucker Gemeinderates bzw. des Innsbrucker Stadtsenates werden den BetreiberInnen des Stadtrades öffentliche Flächen zur Verfügung gestellt?

Antwort:

Dies erfolgt auf Grundlage des Stadtsenatsbeschlusses vom 09.04.2014.

Frage 34:

Verrechnet die Stadt Innsbruck den Betreibern der Mietradstationen für das Stadtrad Gebühren für die Nutzung von öffentlichen Flächen, und wenn ja, wie hoch
sind die gegenständlichen Einnahmen durch die Gebühren pro Mietradstation?
(Um Aufstellung pro Mietradstation wird ersucht.)

Antwort:

Die Flächen des öffentlichen Gutes werden hierfür unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Frage 35:

Falls die Stadt Innsbruck den Betreibern der Mietradstationen für das Stadtrad
keine Gebühren verrechnet, gibt es diesbezüglich für die kostenlose Nutzung von
öffentlichen Verkehrsflächen einen Beschluss des Stadtsenates bzw. des Gemeinderates, und wenn ja, wann wurden die jeweiligen Beschlüsse gefasst? (Datum)

Antwort:

Beschluss des Stadtsenates vom 09.04.2014:
Beschlusspunkt 3 (Zitat): "Die IVB als führende Mobilitätsanbieterin in Innsbruck wird von der Stadt Innsbruck als Straßenerhalterin mit der Aufstellung
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