Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf
- S.474
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Frage 17:
Bei welchen Schriftstücken ist Stabsstellenleiterin Tabea Eichhorn BA MSc nach
§ 46 der Geschäftsordnung der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) ermächtigt,
für den Bürgermeister Schriftstücke zu unterfertigen?
Antwort:
Eine Einschränkung ergibt sich aus § 46 der Geschäftsordnung des Magistrates der Stadt Innsbruck (MGO).
Frage 18:
Bei welchen Schriftstücken ist Stabsstellenleiterin Tabea Eichhorn BA MSc nach
§ 46 der Geschäftsordnung der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) NICHT ermächtigt, für den Bürgermeister Schriftstücke zu unterfertigen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 17.
Frage 19:
Welche Schriftstücke zur Auszahlung von Verfügungsmitteln des Bürgermeisters
hat Tabea Eichhorn, BA MSc aufgrund der vorliegenden die "Unterschriftenermächtigung zur Unterzeichnung von Geschäftsstücken" seit 2018 bis 31.12.2021
unterzeichnet, bevor der Bürgermeister diesbezüglich in Kenntnis gesetzt wurde?
(Bitte um konkrete Aufstellung)
Antwort:
Die Beantwortung dieser Frage wird mit Hinweis auf § 18 Abs. 4 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR) aufgrund unzumutbaren Aufwands abgelehnt.
Frage 20:
Wie erklären Sie sich den inhaltlichen Widerspruch zwischen – "Im Anhörungsverfahren teilte das BdB der Kontrollabteilung mit, dass zur Zahlungsfreigabe eine
schriftliche Vollmacht des Bürgermeisters vorliegt, welche die Büroleiterin des
BdB ermächtigt, Schriftstücke für den Bürgermeister zu unterfertigen" und "Hiermit
wird die Stabsstellenleiterin Tabea Eichhorn BA MSc nach § 46 der Geschäftsordnung der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) ermächtigt, für den Bürgermeister
Schriftstücke zu unterfertigen." (In der "Unterschriftenermächtigung zur Unterzeichnung von Geschäftsstücken")
Antwort:
Es ist kein inhaltlicher Widerspruch zu erkennen.
Frage 21:
Wann und auf welchem PC, Laptop etc. wurde die "Unterschriftenermächtigung
zur Unterzeichnung von Geschäftsstücken" erstellt bzw. abgespeichert?
Antwort:
Das eingescannte Original wurde im gemeinsamen Laufwerk des Büros des
Bürgermeisters abgespeichert.
Frage 22:
Laut "Unterschriftenermächtigung zur Unterzeichnung von Geschäftsstücken"
wurde Stabsstellenleiterin Tabea Eichhorn BA MSc nach § 46 der Geschäftsordnung der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) ermächtigt, für den Bürgermeister
Schriftstücke zu unterfertigen. Im konkreten Fall wird darauf hingewiesen, dass es
keine Geschäftsordnung der Landeshauptstadt (MGO) gibt, sondern nur eine Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO). Ist die
"Unterschriftenermächtigung zur Unterzeichnung von Geschäftsstücken", welche
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