Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf
- S.477
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stimmten und vorausschauenden Planung die Notwendigkeit, den Leitungsbetrieben Vorgaben über Korridore für Leitungstrassen bzw. Freihaltebereiche für Straßenraumgestaltungen (u. a. auch Baumpflanzungen) mitzuteilen.
Die zuständigen Ämter erledigen diese Aufgabe bzw. Verpflichtung, indem
sie Konzepte für Straßenraumgestaltungen (Amtsentwürfe) auf Basis sämtlicher verfügbaren Information (u. a. Ergebnissen des BürgerInnenbeteiligungsprozesses) erstellen.
Frage 2:
Ist es richtig, dass Gehsteige in der Pradler Straße entfernt werden, und wenn ja,
welche Gehsteige konkret werden entfernt?
Antwort:
Nein, das ist nicht richtig.
Frage 3:
Ist es richtig, dass in der Pradler Straße Bäume gepflanzt werden, und wenn ja,
um wie viele Bäume handelt es sich?
Antwort:
Ja, das Baumreihenkonzept der Stadt Innsbruck sieht grundsätzlich auch
Bäume für die Pradler Straße vor. Das zur Abstimmung mit den Leitungsbetreibern erstellte Gestaltungskonzept für die Pradler Straße geht von einem
Potential von bis zu 85 neuen Bäumen aus.
Frage 4:
Wie viele Parkplätze werden im Rahmen der Neugestaltung der Pradler Straße
"vernichtet" bzw. wie immer man auch die "Vernichtung von Parkplätzen" politisch
korrekt betiteln will?
Antwort:
Es wird angestrebt, die Anzahl der Parkplätze in der Pradler Straße zu erhalten. Mit dem derzeit vorliegenden Gestaltungskonzept werden keine Parkplätze entfernt. Die Summe der Parkplätze bleibt wegen kleinräumigerer
Kreuzungsausbildungen sowie geschickter Baumanordnung nach heutigem
Planungsstand voraussichtlich konstant.
Frage 5:
Ist es richtig, dass die Pradler Straße zumindest für AutofahrerInnen eine Sackgasse werden soll, und wenn ja, aus welchen Gründen?
Antwort:
Nein, das ist nicht richtig.
Frage 6:
Ist es richtig, dass die Pradler Straße eine Sackgasse werden soll, und wenn ja,
aus welchen Gründen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 5: Nein.
Frage 7:
Wie hoch sind die Kosten für die Neugestaltung der Pradler Straße insgesamt,
und wann wurde im Gemeinderat bezüglich der Übernahme der Kosten ein Gemeinderatsbeschluss befasst?
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