Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf

- S.493

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(zu Punkt 38.8)

Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Rathaus - Maria-Theresien-Straße 18
A - 6020 Innsbruck
office@gerechtes-innsbruc k. at

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

Bürgermeister Georg Willi
im Hause

19. Mai 2022
Gfbte-)FfS~(20Z2

Geschaftss!elle für Gemeinderat und Stadtsenat

lnnsbruck-15052021

Anfrage
Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck hat im November 2020 beschlossen, dass der Stadtsenat dem Masterplan Radverkehr 2030 als Grundlage für eine .nachhaltige Verkehrsentwicklung zur Förderung des Radverkehrs in Innsbruck zustimmt.
Einmal abgesehen davon, dass der Beschluss trotz Stellungnahme der Aufsichtsbehörde
weiterhin rechtlich höchst fragwürdig ist und bleibt, wird im Antrag folgendes mitgeteilt:
Der Kostenrahmen für die Umsetzung bis zum Jahr 2030 beträgt rund€ 37.900.000,- inkl.
20% MwSt. Die Bedeckung erfolgt auf VaSt. 1.034110-728010 Tiefbau, Entg.so.Leist. bzw.
im Rahmen der laufenden Mittel der beteiligten Dienststellen. Für die mittelfristige Finanzplanung, insbesondere die Jahre 2021 bis 2023 sind€ 2.000.000, - bzw.€ 2.500.000,- angemeldet.
Es können laut aktuellen Förderrichtlinien 25 - 70% an Förderungen auf Bundes- und Landesebene, abhängig vom jeweiligen Vorhaben lukriert werden. Damit reduzieren sich die
geschätzten Ausgaben für die Stadtgemeinde Innsbruck auf folgenden Kostenrahmen (Stand
Oktober 2020): € 28.400.000,- bis€ 11.400,000,-.

ANFRAGE
1. Welche Finanzmittel wurden für die mittelfristige Finanzplanung 2021 für den Masterplan
Radverkehr 2030 tatsächlich budgetiert?
2. Welche Finanzmittel wurden für die mittelfristige Finanzmittel 2022 für den Masterplan
Radverkehr tatsächlich budgetiert?
3. Welche Finanzmittel wurden für die mittelfristige Finanzplanung 2023 für den Masterplan
Radverkehr 2030 tatsächlich budgetiert?
4. Welche Vorhaben Masterplan Radverkehr 2030 wurden 2021 umgesetzt, und wie hoch
waren die jeweiligen Kosten bzw. wann wurden selbige konkret in welchem politischen Gre·
mium beschlossen? (Um detaillierte Aufstellung wird ersucht)