Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-06-22-GR-Kurzprotokoll.pdf
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Der Gemeinderat stellt insgesamt rund
€ 460.000,-- für die Anpassung der Einkommensgrenzen bei den Elternbeiträgen für das Schuljahr 2022/23 zur Verfügung. Mit dem neuen Modell sollen
vor allem GeringverdienerInnen, aber
auch die Mittelschicht entlastet werden.
Damit soll die aktuelle Teuerung in allen Lebensbereichen mit den differenziert erhöhten Einkommensgrenzen abgefedert werden. Das noch zu erarbeitende konkrete Modell soll dem Gemeinderat in der Sitzung im Juli 2022
zur Abstimmung vorgelegt werden.
13.
Verkehrsmaßnahme
13.1
MagIbk/4572/SV-DVO/1
Roßbachstraße, Verordnung einer
Geschwindigkeitsbeschränkung
auf 30 km/h
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von FRITZ, 1 Stimme; gegen GRÜNE,
SPÖ, NEOS und ALI, 17 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 31.05.2022:
Appler, Bex, BSc, Heisz, Mag. Krackl, Onay
und Mag. Stoll, alle eigenhändig
Die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität die beiliegende
Verordnung nicht zu beschließen, wird angenommen.
12.
14.
12.1
Subventionsanträge des Ausschusses für Soziales und Wohnungsvergabe, Bereich "Soziales"
MagIbk/42776/SUB-SOZ/1
Diözese Innsbruck, kirchliche Stiftung CARITAS Tirol, Jahressubvention
Beschluss (bei Stimmenthaltung von FPÖ
und GERECHT, 8 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Soziales und
Wohnungsvergabe vom 08.06.2022:
Der Diözese Innsbruck wird für die kirchliche Stiftung CARITAS Tirol eine Jahressubvention in Höhe von 8.550,-- genehmigt.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Soziales und
Wohnungsvergabe vom 08.06.2022:
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Soziales und Wohnungsvergabe für den
bereich "Soziales" werden unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmung gemäß Beilage genehmigt.
Die Bedeckung erfolgt durch die HHSt.
1/429000-757500 - Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck (SU).
GR-Sitzung 22.06.2022
MagIbk/38200/SP-BB-WI/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B45, Wilten, Bereich
zwischen Franz-Fischer-Straße,
Speckbacherstraße, Schöpfstraße
und Templstraße (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. WI-B4),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2022
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
10.06.2022:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. WI-B45, Wilten, Bereich zwischen
Franz-Fischer-Straße, Speckbacherstraße,
Schöpfstraße und Templstraße (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. WI-B4), gemäß § 64 Abs. 1 und 2 TROG 2022, wird
beschlossen.