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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-06-22-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.12

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(zu Punkt 1.)

Anlage 1
Entwurf

Verordnung, mit der die Marktordnung der Landeshauptstadt Innsbruck,
(Innsbrucker Marktordnung 1999 - IMO 1999) geändert wird
(Beschluss des Gemeinderates vom …)

Artikel I
Die Marktordnung der Landeshauptstadt Innsbruck (Innsbrucker Marktordnung 1999 - IMO
1999, Gemeinderatsbeschluss vom 15.07.1999 in der Fassung der Beschlüsse vom
21.06.2001, 19.05.2011, 27.02.2014, 11.10.2018, 10.10.2019, 16.07.2020 und 27.05.2021
wird wie folgt geändert:
1. In § 3 Abs. 4 wird das Zitat „LGBl. Nr. 51/2020“ durch das Zitat „LGBl. Nr. 161/2021“
ersetzt.
2. In § 5 Abs. 3 und Abs. 6 wird das Zitat „BGBl. I Nr. 161/2020“ durch das Zitat
„BGBl. I Nr. 154/2021 “ ersetzt.
3. In § 8 Abs. 1 hat Z 8 zu lauten:
„8. Der Markt in der Au findet jeden Freitag von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf dem
südlichen Gelände der Grundparzelle .1997 KG Hötting statt. Der Markt besteht aus
einem Händlermarkt und einem Markt für landwirtschaftliche Erzeugungs- und
Verarbeitungsprodukte.“

Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister e.h.